Weiterbildung

Weiterbildung

* Was versteht man unter Weiterbildung?
Berufliche Weiterbildung soll berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten oder erweitern, einen beruflichen Aufstieg ermöglichen oder einen beruflichen Abschluss vermitteln. Die berufliche Weiterbildung kann entweder berufsbegleitend bzw. in Teilzeit oder in Vollzeit absolviert werden.
Während die Fortbildung in der Regel auf einen vorhandenen Beruf oder einschlägiger Berufserfahrung aufbaut, soll eine Umschulung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen z.B. in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Eine Umschulung kann betrieblich als „Einzelumschulung“, bei einem Bildungsträger oder schulisch z.B. an Berufsfachschulen durchgeführt werden. Umschulungen in dreijährigen Ausbildungsberufen werden in der Regel auf 2 Jahre verkürzt.

* Wie finde ich die richtige Weiterbildung für mich?
Um Orientierung im Dschungel der beruflichen Möglichkeiten zu finden, bedarf es der Einschätzung eigener Wünsche und Potentiale sowie einer gründlichen Recherche über das Weiterbildungs-Angebot. Über die eigenen Wünsche wird man sich am besten durch Gespräche mit nahestehenden Personen oder durch professionelle Beratung klar. Zum Bewusstmachen der eigenen Potentiale können Tests eine Hilfestellung geben, wie z.B. die
kostenlose online-Potenzialanlayse bei Unicum (Stiftung Warentest: GUT): http://www.unicum.de/beruf/jobtest/test_info.php

Für die Recherche über das Angebot beruflicher Weiterbildungen gibt es zahlreiche sehr informative Internetseiten:
Checkliste Weiterbildungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung: www.bibb.de
Angebote zur Aus- und Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit: www.kursnet.arbeitsagentur.de
Info web Weiterbildung: www.iwwb.de

* Habe ich Anspruch auf eine Weiterbildung/ Umschulung?

Eine Weiterbildungsmaßnahme kann durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann auch wegen eines fehlenden Berufsabschlusses gegeben sein.
Die Ausbildung zur Tänzerin/zum Tänzer gehört – wie auch bei den anderen darstellenden Künsten (Schauspiel, Musik, Gesang) – nicht zu den nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberufen. Inwieweit eine berufliche Weiterbildung für Sie der geeignete Weg zur beruflichen Eingliederung ist, sollten Sie mit der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit klären. Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Leistungen können nur dann bewilligt werden, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme an der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit haben beraten lassen und die Agentur für Arbeit das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung durch Aushändigung eines

Bildungsgutscheines bestätigt hat. Mit dem Bildungsgutschein wird die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Wei- terzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert. Während der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende Maßnahme auswählen.

Wenn der schriftliche Antrag auf Weiterbildung abgelehnt wird, kann der Arbeitslose innhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.


* Bildungsgutschein. Welche Ausbildungen werden anerkannt?
Grundsätzlich werden staatlich anerkannte Ausbildungsberufe gefördert. Das sind alle Berufe, für die eine Ausbildungsverordnung erlassen wurde, die eine geordnete und einheitliche betriebliche Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet gewährleistet. Gesetzlich Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BbiG) und die Handwerksordnung (HwO). Anerkannte Ausbildungsberufe können Sie beispielsweise in berufsbildenden Einrichtungen oder Berufsfachschulen erlernen. Ausbildungen, die mit dem Bildungsgutschein gefördert werden, sind beispielsweise: Altenpfleger/in, Anlage- und Vermögensberater/in, Betriebswirt/in, Buchhalter/in, Bürosachbearbeiter/in mit Bürosoftware, Ergotherapeut/in, Fachberater/in für Finanzdienstleistungen, Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in IHK, Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in IHK, Geprüfte/r Personalreferent/in, Geprüfte/r Sekretär/in, Handelsfachwirt/in IHK, Hauswirtschafter/in, Heilpädagoge/in, Industriefachwirt/in, Marketing-Referent/in, Masseur/in, Medienbetriebswirt/in, Online-Redakteur/in, Raumgestaltung/Innenarchitektur, Steuerfachwirt/in, Web-Master, Web-Designer, Werbeberater/in, Werbegrafik und Design.
Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe, Stand 01.08.2011: http://www2.bibb.de/tools/aab/aabberufeliste.php

Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch das Portal für Aus- und Weiterbildung KURSNET: www.kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs

* Was tun, wenn das Arbeitsamt den Beruf, in den ich mich umschulen lassen will, nicht bezahlt?

Dann melden Sie sich am besten bei uns zu einer Beratung. Wir geben Rückendeckung gegenüber der Arbeitsagentur und geben Tipps für andere Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. Ausbildungskredite bei der KfW oder die Abfindung von der VddB (Bayerische Versorgungskammer – Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen) bei Beendigung der aktiven Tänzerlaufbahn vor dem 40. Lebensjahr und vorheriger Einzahlung von mindestens 60 Monaten (von uns nur für den äußersten Notfall empfohlen, da nach der Zahlung der Abfindung ein Anspruch auf Altersruhegeld zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung im Alter entfällt).


* Bildungsprämie für Weiterbildungen parallel zur Erwerbstätigkeit?

Die „Bildungsprämie“ wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführt und dient als Angebot zur Förderung von beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätigen. Sie besteht aus zwei Komponenten: einen „Prämiengutschein” und das so genannte „Weiterbildungssparen”.

Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiter­ bildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maxi­ mal 1.000 Euro gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr. Den Prämiengutschein können Erwerbstätige über 25 Jahren erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) nicht übersteigt. Der Prämiengutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate und alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen, genutzt werden. Man erhält ihn direkt nach dem Beratungsgespräch in einer der rund 530 bundesweit verteilten Bildungsprämienberatungsstellen.

Das ‚Weiterbildungssparen‘ ist als Hilfe zur Finanzierung des Eigenanteils der individuellen beruflichen Weiterbildung gedacht. Die Nutzung des Weiterbildungssparens setzt ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben voraus und ist unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Nutzung des Weiterbildungssparens setzt ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben voraus und ist unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. So kann der Eigenanteil für den Prämiengutschein durch eine Entnahme aus dem Guthaben erbracht werden.
http://www.bildungspraemie.info