Transition-Beratung am 12.1.2017 im K3 (Kampnagel) in Hamburg
Am 12.1.2017 bietet Heike Scharpff (Dipl.-Psych.) die Möglichkeit individueller Transition-Einzelberatung im K3 (Kampnagel) in Hamburg an. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Individuelle Voranmeldung bis zum 10.1.2017 unter: info@stiftung-tanz.com
2017 NEU: Jahresgruppe Transition in Hamburg, München und Berlin
für TänzerInnen, die sich aktuell im Neuorientierungsprozess befinden und sich für diese Zeit eine begleitende Gruppe wünschen …
In dieser Gruppe wird es um alle Fragen gehen, die in der Transition-Zeit auftauchen: Loslösung vom aktiven Tanz, Bewältigung der Trauer, Erkennen weiterer Potentiale, Entscheidungsfindung für einen neuen Weg, Umsetzung einer konkreten Idee.
Bei jedem Treffen wird es ein Gruppenthema und Zeit für das persönliche Anliegen geben. Die Begleitung durch die Gruppe wirkt unterstützend und ermutigend.
Die Idee für diese Jahresgruppe kommt von unseren französischen Kollegen, die dieses Format schon seit Jahren in Paris durchführen.
Leitung: Gabriele Naumann (Hamburg), Christine Bombosch (München), Heike Scharpff (Berlin).
Gabriele Naumann-Maerten: Transition Coach, Dipl.-Pädagogin, Kulturmanagerin
Christine Bombosch: ehem. Tänzerin, Klinische Sozialarbeiterin M.A., IFS-Therapeutin/Beraterin, Mitgründerin Transition-in-Dance in München, aktuell tätig bei der Kath. Bahnhofsmission München.
Heike Scharpff: Projektleiterin Stiftung TANZ-Transition Zentrum Deutschland, Diplom-Psychologin, Theaterregisseurin, Drama- und Theatertherapeutin.
Struktur: 3 Treffen à 4 Stunden im Abstand von 4 Wochen Nachtreffen nach 8 Monaten
Ablauf: 1. Treffen: Februar 2017 // 2. Treffen: März 2017 // 3. Treffen: April 2017 //
4. Treffen: Dezember 2017 (= Nachtreffen)
In jeder Stadt wird ein individueller Termin für das 1. Treffen gesucht, an dem alle Interessenten Zeit haben.
Die Teilnahme für die komplette Jahresgruppe kostet für TänzerInnen 50,00 €.
Bahn-Fahrtkosten von außerhalb können bis maximal 25,00 € (für Hin- & Rückfahrt) erstattet werden.
Interessenten bitte melden bei: heike.scharpff@stiftung-tanz.com
„Bayrische“ reduziert das Mindestalter für die Tänzerabfindung
Wir freuen uns, folgende Nachricht weitergeben zu können: Die seit dem 1.1.2016 für alle Tänzerinnen geltende (seit dem 1.9.2017 für alle, die bis 31.8.2016 tanzen) neue Sonderregelung über die Tänzerabfindung wird bezüglich des Mindestalters verändert:
“Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen hat beschlossen, die Altersgrenze, ab der eine Tänzerabfindung beantragt werden kann, rückwirkend zum 1.1.2016 vom 35. auf das 32. Lebensjahr herabzusetzen.” (1)
“TänzerInnen, für die mindestens 60 Monate Beiträge bezahlt wurden, haben dann Anspruch auf die Abfindung. Dies gilt, wenn sie den Bühnenberuf nach Vollendung des 32. Lebensjahres und spätestens mit dem Ende der Spielzeit, in der Sie das 44. Lebensjahr vollenden, global aufgeben und glaubhaft eine Umschulung, Fortbildung oder Existenzgründung (Transition) nachweisen.” (2)
WICHTIG: Jede Bühnentätigkeit, nicht nur die Tätigkeit als Tänzerin oder Tänzer, ist gemeint!
Adaptierte Information sowie von Heike Scharpff zitierte Quelle (1 und 2), abgerufen am 21.11.2016 um 13:00 Uhr: portal.versorgungskammer.de/por…
Kosten für Studium, Aus- oder Weiterbildung VOR Beginn kalkulieren!
Für viele TänzerInnen in Transition kommt BAföG aus “Altersgründen” nicht in Frage, obwohl sie vergleichsweise jung in ihre zweite berufliche Karriere starten. Deshalb unbedingt bereits bei Konkretisierung eines Studien-, Aus- oder Weiterbildungswunsches, d.h. VORM tatsächlichen Start, realistisch und längerfristig orientiert mit der Finanzierung des Vorhabens auseinandersetzen!
Zu berücksichtigen sind lt. Studentenwerk in einer Art Tabelle die zu erwartenden institutionellen individuellen Kosten. Zur Erklärung:
institutionelle Kosten = Semesterbeiträge, evt. Einschreibe- und Verwaltungsgebühren und je nach Hochschule/Uni und Studiengang evt. Studiengebühren (1)
individuelle Kosten = Unterkunft/Miete einschließlich Nebenkosten, Pflichtversicherungen wie die Krankenversicherung, weitere Versicherungen wie beispielsweise Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung und die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr und/oder den eigenen Pkw, variable Lebenserhaltungskosten (Ernährung, Kleidung, Kosmetik, kulturelle Teilhabe usw.)
Gleichzeitig sollte die zu erwartende tatsächliche (!) Einnahmesituation mit folgenden Optionen betrachtet werden: BAföG, andere Stipendien, Einkommen durch Jobs, familiäre Unterstützung, eigene/s Kapital und/oder Rücklagen, Kredit/e, staatliche Subventionen wie Wohngeld.
Danach sollte auf Grundlage der Einnahme- und Ausgabeprognose ein sachliches Fazit auf Grundlage dieser wichtigen Fragen gezogen werden:
Ist das geplante Studium/die Aus- oder Weiterbildung bei minimaler bzw. gar keiner Verschuldung bezahlbar? Falls nein, können Ausgaben signifikant und längerfristig reduziert werden? Welche günstigeren, aber inhaltlich ähnlichen Qualifizierungsoptionen (auch im EU-Ausland) gibt es, wenn ich mir das Studium/die Aus- oder Weiterbildung in Vollzeit nicht leisten kann? Wäre eine nebenberufliche Qualifizierungsmaßnahme in Teilzeit oder in Wochenendmodulen eine kostengünstigere Alternative mit ähnlichen Arbeitsmarktchancen?
Wir empfehlen, nicht allein zu kalkulieren, sondern kompetente Menschen des Vertrauens zu Rate zu ziehen.
Individuelle, kostenfreie und selbstverständlich vertrauliche Beratung zu finanziellen Transition-Fragen auch bei der Stiftung TANZ unter: 030 326 671 41 oder: info@stiftung-tanz.com
Viele Infos, hilfreiche Tipps und ebenso Beratung gibt’s beim Studentenwerk unter:
www.studentenwerke.de/de…
(1) Indirekt zitiert: ebenda, abgerufen am 20.11.2016 um 13:45 Uhr
Wer abschätzen möchte, was ein Studium je nach Wohnort ungefähr kosten würde, kann sich bei ZEIT-online unter diesem Link informieren:
ranking.zeit.de/leb…
Anmeldung für die “Tanzmedizinischen Tage 2017” in Wien läuft!
tamed Österreich lädt alle Interessierten 17. und 18.2.2017 zum zweijährlich stattfindenden, interdisziplinären 4. Symposium für Tanzmedizin ein, bei dem thematische Impulse und fachlicher Austausch im Mittelpunkt stehen werden. Das vielfältige und interdisziplinäre Programm besteht aus Vorträgen, medizinischen Praxisseminaren und tanzmedizinischen Bewegungsworkshops zu folgenden Schwerpunktthemen:
Atmung und Rumpf im Tanz / Klinisches Symposium: Tanzmedizinische Orthopädie und Traumatologie der unteren Extremität – Fuß und Sprunggelenk / Arbeitsunfälle und Versicherung im Tanz / Innere Medizin: Krankheit und Sport, Jetlag und Leistung / Ernährung und ihr Einfluss auf Verletzungen.
Zielgruppen sind neben Ärzten (Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Traumatologie, Orthopädie, Internisten, Ärzte für Physikalische Medizin und Rehabilitation) / Therapeuten / Sport- und Ernährungswissenschaftlern selbstverständlich auch Tänzer, Tanzpädagogen, Trainer und Betreuer aller Tanzsparten!
Veranstaltungsort: Wolke 19 im Ares Tower / Donau-City-Strasse 11 / 1220 Wien
Frühbucheranmeldung mit Rabatt bis 15.12.2016 (ansonsten regulär bis 15.2.2017)
Tagungsgebühren bei Anmeldung bis 15.12.2016: 110,00 € bis 190,00 € sowie grundsätzlich 120,00 € für beide Veranstaltungstage. Die Tagungskosten beinhalten alle Vorträge, Praxisseminare, Firmenworkshops und Movement Sessions nach Auswahl und Platzkontingent, mehrgängiges gemeinsames Mittagessen (Buffet), alle Kaffeepausen (zwei pro Tag) sowie ein Welcome-Package.
Detaillierte Infos zur Veranstaltung hier: www.tamed.eu/ver…
Adaptierte Datenquelle ebenda, abgerufen am 23.11.2016 um 12:20 Uhr
Ausgaben für’s Wohnen mit Hilfe von Wohngeld reduzieren
Wir hatten bereits im Dezember 2015 darüber informiert, dass die Wohngeldregelung zu Anfang dieses Jahres reformiert wurde. Seit diesem Jahr werden die gestiegenen Kaltmieten sowie die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser stärker berücksichtigt. (1) Außerdem deckt das Wohngeld seit der Reform immerhin bis zu 30% der monatlichen Mietkosten und damit deutlich mehr als vor 2016.
Wohngeld kann besonders TänzerInnen in Transition, die studieren bzw. eine Ausbildung machen, aber kein BAföG bekommen (ablehnender Bescheid sollte bei Wohngeldantrag vorliegen), entlasten. Sie sind – wenn sie kein ALGII bekommen – dem Grunde nach wohngeldberechtigt, was selbstverständlich im Einzelfall von der Höhe und Art des jeweiligen Einkommens und der gemeldeten Wohnform abhängt. Weitere Infos dazu hier:www.wohngeld.org/stu…
Ob man wohngeldberechtigt sein könnte, lässt sich gut mit dem sog. Wohngeld-Rechner testen: www.wohngeld.org/woh… (Empfehlung: Man sollte während der Eingabe sowohl den Mietvertrag als auch den monatlichen Gehaltszettel bzw. andere Einkommensbelege parat haben, weil detaillierte Angaben abgefragt werden.) WICHTIG: Diese Online-Berechnung ersetzt die amtliche Prüfung und Berechnung der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort nicht, sondern soll lediglich Orientierung bieten.
Die Bearbeitung der mehrseitigen Wohngeldanträge schwankt von Kommune zu Kommune, dauert aber mindestens vier Wochen. Der Anspruch, also die monatliche Wohngeldzahlung beginnt bei positivem Bescheid ab eingereichtem Antragsdatum, also in der Regel rückwirkend! Über das gesamte Bundesgebiet verteilte Beratungsstellen sind mit den Schlagworten “Wohngeld” und “Beratungsstellen” im Internet zu finden und geben kompetent detaillierte und individuelle Auskunft.
(1) Indirekt zitierte Quelle, abgerufen am 23.11.2016 um 13:00 Uhr:www.bmub.bund.de/the…
Ausführliche Informationen: ebenda
Kleine Berufskunde: HörakustikerIn
In unserer älter werdenden Gesellschaft kann man Berufe als zukunftssicher einstufen, die Dienstleistungen für Senioren beinhalten, z.B.HörakustikerInnen. Aktuell gibt es keine arbeitslosen HörakustikerInnen. Auch bei jüngeren Menschen nehmen die Hörschäden ständig zu; auch sie brauchen Hörgeräte. Der Beruf HörakustikerIn ist anspruchsvoll: Akustiker brauchen Kompetenzen in Sachen Elektronik, Anatomie, Audiometrie und Psychologie. Sein/Ihr handwerkliches Geschick und technisches Know-how machen HörakustikerInnen zu gefragten Spezialisten in der Gesundheitsbranche. Sie arbeiten außerdem sehr eng mit anderen Fachleuten, z.B. den HNO-Ärzten zusammen.
HörakustikerIn ist nach der Handwerksordnung ein anerkannter Beruf mit 3-jähriger Ausbildung. Der praktische Teil erfolgt in einem Hörgeräte-Fachbetrieb unter der Verantwortung eines Hörakustik-Meisters. Nach der theoretischen und praktischen Basisausbildung im ersten Lehrjahr ist es Ziel der Ausbildung, alle komplexen Vorgänge und Fertigkeiten rund um die akustische Versorgung Hörgeschädigter zu vermitteln. Hierzu gehören z.B der qualifizierte Umgang mit Mess- und Prüfinstrumenten, um Art und Umfang eines Hörschadens präzise ermitteln zu können. Ohrabdrücke anzufertigen wird ebenso gelernt, wie die Herstellung der „Otoplastik”, des Ohrpassstückes, das für jeden Hörgeräteträger individuell gefertigt werden muss. Außerdem muss die Anpassung vorgenommen werden können und die genaue Einstellung des Hörgerätes an die Hörbedürfnisse der zukünftigen TrägerIn.
Dieser theoretische Hintergrund wird in Blockkursen an der für ganz Deutschland zuständigen bundesoffenen Landesberufsschule für Hörgeräteakustik in Lübeck erteilt. Die Blockkurse finden dreimal im Jahr für durchgehend 4 bis 5 Wochen statt. Nach der Hälfte der Ausbildungszeit wird eine erste Prüfung abgelegt. Die Ausbildung schließt letztendlich mit der Gesellenprüfung ab.
Voraussetzungen: Realschulabschluß (mittlerer Schulabschluß), Freude am Kontakt mit Menschen, handwerkliches Geschick, technisches Interesse.
Von Heike Scharpff adaptierte Info-Quelle und weitere Informationen unter: www.der-hoerakustiker.de
Mit der Suchmaschine www.benefind.de die Stiftung TANZ fördern
Benefind ist eine Suchmaschine, bei der Sie die Stiftung TANZ als begünstigte Stiftung eingeben können. Für jede zweite Suche bekommt die Stiftung TANZ einen Cent als Spende. Nach dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist“, würden wir uns auch in 2017 über eine rege Beteiligung freuen.
Weitere Infos unter: www.benefind.de
Und hier eine kurze Gebrauchsanweisung zur Nutzung von Benefind auf unserer Facebook-Seite (gepostet am 12.12.2016 und am 6.6.2016): www.facebook.com/Sti…
Jahresende bei der Stiftung TANZ
Die Geschäftsstelle der Stiftung TANZ bleibt vom 23.12.2016 bis 6.1.2017 geschlossen. Ab dem 9.1.2017 stehen wir wieder für alle Fragen rund um die Transition von TänzerInnen sowie TanzartistInnen und TanzakrobatInnen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen/euch allen ein frohes Weihnachtsfest und einen besinnlichen Jahreswechsel!
Sabrina Sadowska, Heike Scharpff und Andrea Thomas