Newsletter Januar 2015

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5-jähriger Geburtstag der Stiftung TANZ im Jahr 2015

Das Jahr 2015 beginnt mit unserem 5-Jährigen-Stiftungsgeburtstag. Am 19.1.2010 wurde die Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland mit privatem Engagement gegründet und hat seither über 600 Tänzer/innen zum Thema Tänzer-Transition beraten, gecoacht und finanziell unterstützt. Hunderte weiterer Tänzer/innen wurden über das Thema informiert. Um den runden Geburtstag zu feiern sind für das Jahr 2015 zahlreiche Jubiläumsveranstaltungen geplant, darunter einige Benefizveranstaltungen in Ballett- bzw. Tanz-Kompagnien. Am 11.1.2015 startete das Hamburg Ballett – John Neumeier, unserem Kuratoriumsvorsitzenden, mit einer Ballettwerkstatt gefolgt von einer Vorstellung im Friedrichstadtpalast Berlin am 20.1.2015 sowie einer Onegin-Vorstellung am 27.2.2015 beim Stuttgarter Ballett. Im Frühjahr folgen dann Benefizsaktionen mit dem Ballett Theater Augsburg, dem Ballett des Nationaltheaters Mannheim und der Gauthier Dance Company – alle zugunsten unserer Stiftung.

Herzlichen Dank für diese großartige Unterstützung!

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Wie pack ich’s an? Transition-Umsetzungs-Workshop in Hamburg

Sie haben eine Berufsidee für die Zeit nach Ihrer Tanzkarriere? Sie suchen nach Ansatzpunkten, wie Sie diese Idee realisieren könnten. Dieser Workshop gibt Hilfestellung, eine Berufs- oder Geschäftsidee konkret umzusetzen. Welche meiner Kompetenzen kann ich nutzen? Welches werden die ersten Schritte sein, um dem Ziel näher zu kommen?
Der Workshop wird auch notwendige Sach-Informationen für den Übergang in einen neuen Beruf geben. Alle freiberuflichen oder festangestellten Bühnentänzer/-innen sind willkommen (auch Teilnehmer des Workshops ‚Visionsentwicklung’). 
Themen: Entscheidung klären & Feedback dafür bekommen, Zukunftsvision genau formulieren &konkrete Schritte planen, von Erfahrungen anderer profitieren & sich miteinander vernetzen.
Es gibt die Möglichkeit der Einzelberatung, die nach dem Workshop
kontinuierlich fortgesetzt werden kann.

Workshopleitung: Alina Gause, a.way – Beratungsstelle f. Künstler, Diplompsychologin, Sängerin, Schauspielerin, Autorin, Dozentin (UDK, Berlin) & Heike Scharpff, Projektleiterin Stiftung TANZ-Transition Zentrum Deutschland, Diplom-Psychologin, Theaterregisseurin, Mitgründerin Waggonhalle Marburg, Drama– und Theatertherapeutin.

Eigenanteil/Kosten: 50,- € pro Teilnehmer/in (Die Stiftung-TANZ übernimmt Kosten für die Fahrt mit der Bahn (mit Bahncard 50/Frühbucherpreis/ Bahncard 25)).

Sonntag, 8.3.2015, 14–22 Uhr bis Montag, 9.3.2014, 10–17 Uhr
K3 auf Kampnagel Hamburg
Anmeldung: info@stiftung-tanz.com, (bei Anmeldung vor dem 18.2.2015 nur 40,- €).

Kleine Berufskunde: Ostheopathie

Ostheopathie ist eine Behandlungsmethode für körperliche Beschwerden. Der Ansatz der Osteopathie ist einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung. Dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit. Die Osteopathie kennt alle kleinen und großen Bewegungen des menschlichen Körpers. Sie hilft Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu lösen. Die Osteopathie bietet gegenüber der Schulmedizin eine ganze Reihe von zusätzlichen Möglichkeiten zum Wohle des Patienten. So betrachtet die Osteopathie den Patienten immer in seiner Gesamtheit. Auch beschäftigt sich die Osteopathie nicht mit der Behandlung einzelner Symptome, sondern will immer die Ursachen von Beschwerden aufspüren und behandeln.

In Deutschland erfolgt die Ausbildung zum Osteopathen vorrangig an privaten Osteopathie-Schulen.

Die meisten dieser Schulen bieten ihre Ausbildung berufsbegleitend an. Die berufsbegleitende Ausbildung richtet sich an Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten.
Da die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde gilt, darf sie nur von Ärzten oder Heilpraktikern eigenständig praktiziert werden. Andere Berufsgruppen müssen während oder nach ihrer Ausbildung den Heilpraktikerschein erwerben. Wer nicht Arzt oder Heilpraktiker ist (z.B. Physiotherapeut), darf nur auf Anordnung eine Arztes oder Heilpraktikers „in den Grenzen seines Grundberufes“ osteopathisch arbeiten.

Die berufsbegleitende Ausbildung beträgt mindestens vier Jahre und findet in Wochenendseminaren statt. Insgesamt müssen die Schüler mindestens 1.350 Unterrichtsstunden absolvieren. Der Unterricht ist aufgeteilt in Theorie und Praxis und umfasst medizinische Grundlagenfächer wie Anatomie und Physiologie sowie das Erlernen der verschiedenen osteopathischen Techniken. Eine Abschlussarbeit und eine Abschlussprüfung beenden die Ausbildung.

Osteopathie wird ebenfalls als fünfjährige Vollzeitausbildung angeboten. Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an Abiturienten. Während ihrer Ausbildung werden diese auf die Prüfung zum Erwerb des Heilpraktikertitels vorbereitet, ohne den sie die Osteopathie nicht eigenständig praktizieren zu dürfen.

Vollzeitabsolventen haben in einer fünfjährigen Vollzeitausbildung mit über 5000 Unterrichtseinheiten an einer Vollzeitschule Osteopathie erlernt. Damit sie in Deutschland ohne Einschränkungen legal im Bereich Osteopathie arbeiten dürfen, haben sie die Heilpraktikerprüfung abgelegt. Die Vollzeitausbildung ist die derzeit fundierteste osteopathische Ausbildung.

Die mindestens vierjährige Ausbildung ist notwendig, um einerseits die vielen Bereiche der Osteopathie als eigenständige und wirksame Form der Medizin zu erlernen und andererseits die eigenen Hände zu feinfühligen Instrumenten zu schulen.

Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
www.osteopathie.de

Einführung des Mindestlohns sowie Erhöhung des Regelsatzes bei Hartz 4

Ab Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Dieser Mindeststandard schützt Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Bei einer (tatsächlich gearbeiteten) 40-Stunden-Arbeitswoche entspricht diese Summe dem Bruttomonatslohn von 1.473 Euro, wenn 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Nur wenige Berufe und Beschäftigungsformen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesetz gilt z.B. nicht für Praktikantinnen (bei einem Praktikum bis zu 3 Monaten, mehr dazu: www.ihk-praktikumsportal.de/inh…

Der Regelsatz des Arbeitslosengelds 2 (genannt Hartz 4) für in Deutschland lebende bedürftige Menschen deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Zum 01.01.2015 gab es eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von 391 Euro auf 399 Euro (Erhöhung um 2,12 Prozent). Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft, von 353 Euro auf 360 Euro. U25 ohne Genehmigung zum Auszug sowie für Kinder wurden bei der Erhöhung ebenfalls berücksichtigt.

Neue Ausschreibung ChanceTanz – Anträge ab sofort möglich

Bis zum 8. Februar 2015 können Anträge zur Förderung von „Tanz_Start“ und „Tanz_Intensiv“ Projekten gestellt werden. Bündnisse können für ihre Vorhaben bis zu 6.500,- € bzw. 14.000,- € beantragen. 
Frühester Projektstart bei Erstanträgen ist Mai 2015. Bei Antrag auf Anschlusszuwendung ist ein Projektstart i.d.R. 4 – 6 Wochen nach Antragseingang möglich. Antragstellung und alle Informationen zur Ausschreibung unter foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de/mas… 

ChanceTanz fördert tanzkünstlerische Projekte, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche richten und von lokalen Bündnissen getragen werden. Die Angebote werden von einem professionellen Team, dem mindestens ein Tanzkünstler angehört, geleitet. Eine prozessorientierte Herangehensweise ermöglicht den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen, eigene Themen einzubringen und diese kreativ umzusetzen. 
Die Projektinhalte sind individuell von den Bündnispartnern zu konzipieren. Die vom Bundesverband Tanz in Schulen erarbeiteten Qualitätsstandards sind dabei zu beachten. Die lokalen Bündnisse bestehen aus mindestens drei unterschiedlichen Partnern aus den Bereichen Tanzkunst – Kultur – sozialräumliche Einrichtung – Schule/Kita – Aus-/Weiterbildung. Gefördert werden außerunterrichtliche und zusätzliche Bildungsmaßnahmen, die darüber hinaus den Vorgaben des Konzeptes „ChanceTanz“ entsprechen.
Die aktuelle Ausschreibung läuft bis zum 08. Februar 2015. 
Anträge sind online über die kumasta Datenbank einzureichen.

Mit der aktuellen Ausschreibung von ChanceTanz_Sonderprojekte können Bündnisse ab sofort Anträge zur Förderung von bis zu 20.000,- € stellen. Die Ausschreibung richtet sich an bestehende Bündnisse, die bereits erfolgreich mindestens ein ChanceTanz Projekt realisiert haben und im weiteren Verlauf mit interessierten Kindern und/oder Jugendlichen in 2015 beginnend eine Tanzproduktion erarbeiten wollen. 
Eine Antragsfrist für Tanz_Sonderprojekte besteht nicht.

Beratung & Kontakt 
Projektteam „ChanceTanz“
Martina Kessel und Katharina Schneeweis,
chancetanz@bv-tanzinschulen.de
Mohrenstraße 63, 
10117 Berlin, 
Tel: 030/ 68 00 99 30

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Die Stiftung TANZ beim Berliner Stiftungstag 2014

Auch die Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland war beim 6. Berliner Stiftungstag am 14. November 2014 im Roten Rathaus Berlins mit einem Stand und viel Informationsmaterial vertreten.

Hier der zu diesem Zeitpunkt noch amtierende Bürgermeister Klaus Wowereit im angeregten Gespräch mit unserer Stiftungsmitarbeiterin Andrea Thomas.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabrina Sadwoska, Andrea Thomas und Heike Scharpff