Newsletter Juli

Besuch aus MÜNCHEN

Am 23.6.2017 besuchte Anne-Marie DeJonghe vom Verband deutscher Unternehmerinnen die Geschäftsstelle und informierte sich über die Stiftung TANZ.

Wir freuen uns über das Interesse an unserem Engagement für Tänzer*innen in Transition und bedanken uns für den anregenden Gedankenaustausch, liebe Frau DeJonghe!


Feedback: Transition-Jahresgruppen 2017 in Umsetzungsphase

Die im Jahr 2017 zum ersten Mal stattfindenden Transition-Jahresgruppen in München, Hamburg, Düsseldorf und Berlin hatten inzwischen jeweils drei intensive Zusammentreffen im Abstand von jeweils ca. 4 Wochen.

In diesen Treffen ging es um einen persönlichen Kontakt zur eigenen Trauer, es ging also um ein bewusstes Abschiednehmen vom Tanz und die systematische Untersuchung von Aspekten, die zu einer Idee für einen neuen beruflichen Weg führen. Die teilnehmenden Tänzer*innen befinden sich nun an individuell unterschiedlichen Punkten. Einige sammeln in der aktuellen Umsetzungsphase Informationen über Ausbildungsstellen, andere überprüfen durch ein Praktikum die neue Berufsidee. Ende des Jahres werden sich die Gruppen wieder treffen, um ihre Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam auszuwerten.

Die Tänzer*innen beschrieben die Teilnahme an den Gruppen als sehr hilfreich, das gemeinsame Durchlaufen des Prozesses haben sie als Halt gebend und tröstend empfunden. Sie erfuhren, dass es auch Freude machen kann, sich diesem Schritt zu nähern und wie viel Wissen schon da ist, wenn man den Prozess nicht allein durchläuft, sondern in einer Gruppe.

Wer in Zukunft Interesse an der Teilnahme einer neuen Transition-Jahresgruppe hat, kann sich bei uns melden, damit wir weitere Gruppen in den genannten Städten planen können:

info@stiftung-tanz.com


Basis-Transition-Workshop “Visionsentwicklung”

… für Tänzer*innen, die noch keine Idee für ihre berufliche Zukunft haben oder ihre Idee in der Gruppe überprüfen und sicherer damit werden wollen.

Unser Basis-Workshop zur Bewältigung der Transition-Zeit: Über 180 Tänzer*nnen haben in den letzten 7 Jahren von diesem Workshop-Format profitiert. Der Workshop behandelt alle Grundfragen der Transition: Was kommt nach der Tanzkarriere? Was kann ich neben dem Tanz tun, um finanziell existieren zu können? Wie kann ich eine neue Berufsidee entwickeln? Welche Kompetenzen habe ich schon? Was kann und will ich daraus machen? Was kann mich in Zukunft beruflich genauso begeistern und herausfordern wie der Tanz?

Der Workshop gibt auch notwendige Sachinformationen für den Übergang in einen neuen Beruf. Alle freiberuflichen oder festangestellten Bühnentänzer*innen sind willkommen. Themen: eigene Kompetenzen und Interessen erforschen, Zukunftsvisionen entwickeln und konkrete Schritte planen, von Erfahrungen anderer profitieren und sich miteinander vernetzen. Es gibt die Möglichkeit der Einzelberatung, die nach dem Workshop kontinuierlich fortgesetzt werden kann.

Workshop-Leitung: Katrin Kolo, Dipl. Volkswirtin, Tänzerin, Choreographin und Unternehmensberaterin, Gründerin von arts-in-business Kunst im Wirtschaftsbetrieb, Mitgründerin von Transition-in-Dance in München. Heike Scharpff, Projektleiterin Stiftung TANZ-Transition Zentrum Deutschland, Diplom-Psychologin, Theaterregisseurin, Drama- und Theatertherapeutin.

Termin: 5. und 6.11.2017 im Mousonturm Frankfurt (jeweils ca. 6 Std. Workshop-Dauer)

Eigenanteil/Kosten: 50,00 € pro Teilnehmer*in (Die Stiftung-TANZ übernimmt Kosten für die Fahrt mit der Bahn – mitBahnCard 50/Frühbucherpreis/Bahncard 25.)

Mit freundlicher Unterstützung und in Kooperation mit der Tanzplattform Rhein-Main!


Sommeruni INFORMATICA FEMINALE / BREMEN

Für Studentinnen aller Hochschularten und aller Fächer sowie an Weiterbildung interessierte Frauen findet vom 7. bis 25.8.2017 die INFORMATICA FEMINALE mit rund 70 Kursen über Themen der Ingenieurwissenschaften und der Informatik zu Studieneinstieg / Grundlagen / Spezialthemen statt.

Die Inhalte sind top aktuell und interdisziplinär. Für Tänzerinnen in Transition aus unserer Sicht besonders interessant und mit (!) markiert, siehe unten:

– Werkstoffe
– Stoff- und Energieströme
– Modellierung und Datenanalyse
– Patentmanagement
– Programmierung
– agile Softwareentwicklung
– Web-Technologien
– Datenschutz und Sicherheit
– Robotik und technische Netze
– Datenbanksysteme
– Betriebssysteme
– Projekt- und Qualitätsmanagement (!)
– Schreib- und Präsentationstechniken (!)
– Verhandlungs- und Führungsstrategien (!)
– Kommunikation sowie Interkulturellen Kompetenzen (!)
– Begleitprogramm (Networking, Party, Exkursionen) (!)

Bei der INFORMATICA FEMINALE ist der Besuch einzelner Vorträge/Workshops sowie des umfangreichen Begleitprogramms möglich!

Das meist zweisprachige (dt.-engl.) Sommerstudium findet bereits zum 20. Mal statt und spricht ebenso Teilnehmerinnen aus dem Ausland an, die durch Reisestipendien unterstützt werden können.

Für eine kostenlose Kinderbetreuung wird seitens des Veranstalters auf konkrete Anmeldung hin für Kinder bis 12 Jahre gesorgt. Infos zur kostenlosen Kinderbetreuung unter: www.informatica-feminale.de/kin…

Die INFORMATICA FEMINALE ist in Bremen, Niedersachsen und Berlin als Bildungsurlaub anerkannt (dazu siehe unter Artikel „Bildungsurlaub“). Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen aus diesen Bundesländern während der Arbeitszeit freigestellt werden, um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können.

Teilnahmegebühr:
35,00 € (Studentinnen & erwerbslose Frauen)
35,00 € pro Tag für erwerbstätige Frauen

www.informatica-feminale.de/re…

Anmeldung bis zum 20.7.2017

ALLE INFOS unter: www.informatica-feminale.de/


Adaptierte Quelle, abgerufen am 16.5.17 um 10:30: ebenda


Bildungsurlaub

Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung ist eine besondere Form des Urlaubs, der dem Zweck der beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dient. Er umfasst pro Jahr fünf zusätzlich Tage, die NICHT zum regulären Jahresurlaub zählen. Bildungsurlaub schafft den Freiraum, sich fünf Tage im Jahr der persönlichen Weiterbildung zu widmen.

Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). WICHTIG: Während bei der betrieblichen Fortbildung die Inhalte überwiegend vom Arbeitgeber bestimmt werden, können Arbeitnehmer*innen diese beim Bildungsurlaub selbst auswählen.

Die konkreten Regelungen für den Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine erste Orientierung bietet: www.bildungsurlaub-aktuell.de/was…


Adaptierte Info-Quelle, abgerufen am 16.5.2017 um 17:00: ebenda


Staatliche Unterstützung für Eltern

Unter: www.familien-wegweiser.de/weg…
finden sich viele wichtige Infos für Mütter und Väter bzw. Tänzer*innen, die dazu werden.

Viele wissen beispielsweise nicht, dass das einkommensabhängige Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden kann, was übrigens auch für das pauschale Kindergeld gilt. “[Dagegen muss] die Elternzeit, die innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes [für die Betreuung zu Hause] beansprucht werden soll, beim Arbeitgeber sieben Wochen vor Antritt angemeldet werden.”

Wichtig für zukünftige Mütter, die eine Ausbildung machen: Auch für sie gilt der gesetzliche Mutterschutz!


Zitierte Info-Quelle, abgerufen am 10.7.2017 um 20:00: ebenda


Bayerische Versorgungskammer auch in englischer Sprache!

Folgende Themenschwerpunkte der Bayerischen Versorgungskammer sind auch in englischer Sprache abrufbar:

– Mitgliedschaft und Versicherung, Merkblatt 10
– Die Förderung der Beiträge nach dem Altersvermögensgesetz, Merkblatt 15
– Weiterversicherung, Merkblatt 20
– Die Sonderregelung für Tänzer*innen, Merkblatt 23
– Freiwillige Zuschüsse, Mekrblatt 24

DETAILS: www.versorgungskammer.de/por…


Psychologische Aspekte der Transition, Teil IV: Bedürfnis nach Freiheit und Sicherheit

Ein wichtiger Aspekt bei der Suche nach einer neuen beruflichen Aufstellung ist neben der Untersuchung der eigenen Interessen und Fähigkeiten, die Frage nach den Wünschen und Bedürfnissen. Was brauche ich, um glücklich zu leben? Welche beruflichen Tätigkeiten und deren Rahmenbedingungen erfüllen mir meine Bedürfnisse größtmöglich? Was fehlte mir während meiner Karriere immer, was mir eine neue Berufstätigkeit erfüllen kann?

Nicht selten erscheinen bei der Beantwortung dieser Fragen Wünsche, die sich zu widersprechen scheinen, so beispielsweise das Bedürfnis nach Freiheit und gleichzeitig nach Sicherheit (insbesondere bei denjenigen, die eine Familie haben). Wie sollen diese entgegengesetzten Bedürfnisse beide gedeckt werden?

Hilfreich bei derart widersprüchlichen Bedürfnislagen ist das Modell des Inneren Teams (u.a. Friedemann Schulz von Thun, Hal und Sidro Stone: Voice Dialogue). Die Vorstellung, dass wir aus vielen Teilpersönlichkeiten bestehen, die in unterschiedlichen Situationen stärker nach außen wirken, findet hier ihren Niederschlag. Identifizierbar sind diese inneren Teammitglieder besonders deutlich in Situationen des Haderns und der Unentschiedenheit. Die sich widersprechenden Argumente können verschiedenen Teilpersönlichkeiten zugeordnet werden, die bei jedem Menschen absolut individuell sind. Häufig gibt es einen inneren ‚Kritiker’ und einen freiheitsliebende Anteil, da findet sich ein stolzer Anteil (die innere ‚Diva’) und ein ängstlicher Anteil. Wenn eine Berufsidee im Raum steht, wird jeder Anteil eine Haltung dazu einnehmen. Aus psychologischer Sicht sind Entscheidungen nur tragfähig, wenn sie von allen Teilpersönlichkeiten mitgetragen werden. Dafür braucht es manchmal eine Art “Deal”. Wenn z.B. der kritische Anteil den Beruf des Lehrers plant, wird der freiheitsliebende Anteil das so lange sabotieren bis ihm im Gegenzug z.B.: parallel weitere künstlerische Arbeit oder regelmäßige, abenteuerliche Reisen versprochen werden. Der ängstliche Anteil ist eventuell einverstanden, da das Lehramt ihm viel Schutz und Sicherheit verspricht. Die ‚Diva’ aber bekommt Panik, dass sie nun nur noch in Klassenräumen auftreten kann, insofern gilt es auch ihr Rechnung zu tragen und vielleicht ein herausragendes Schultheaterprojekt oder eine ehrenamtliche Festivalleitung anzustreben. Im Bewusstsein dieser Anteile lassen sich Entscheidungen verantwortungsvoll treffen ohne ins Schlingern zu geraten.

So können auch scheinbar komplett entgegengesetzte Bedürfnisse integriert und befriedigt werden. Solange dies nicht geschieht, ist die Gefahr in eine Blockade zu geraten groß. Deshalb halte ich es für einen Transition-Prozess enorm wichtig, sich ehrlich mit allen Teilen der eigenen Persönlichkeit auseinanderzusetzen und anzufreunden. Sie alle gehören zur Gesamtpersönlichkeit und lassen sich nicht herausdrängen. Gerade die Teilpersönlichkeiten, die wir nicht sehen wollen, werden wichtige Schritte so lange sabotieren, bis sie integriert werden.

nach: Schulz von Thun, Friedemann: Miteinander reden 3: Inneres Team und situationsgerechte Kommunikation. Rowohlt-TB 1998, 25. Aufl. 2016
Stone, Hal und Sidra: Du bist viele. Heyne-TB 1994

(Text von Heike Scharpff)


Kleine Jobbeschreibung: Blindenpädagog*in

Blindenpädagog*innen sind spezialisiert auf das Einschränkungsbild sehbehinderter und blinder Menschen aller Altersgruppen. Ihr Einsatzfeld ist vielfältig. Sie können bei Alltagsaufgaben aller Art assistieren, in allen Institutionen und Einrichtungen für Sehschwache und Blinde arbeiten, im öffentlichen Dienst tätig sein (z.B. als Sozialoberionspektor*in) oder sich auch als Fachberater*in für die spezielle Gruppe der Sehschwachen und Blinden selbständig machen.

“Neben philosophischen Fragestellungen über das Thema der Wahrnehmung und Wirklichkeitskonstruktion von Blinden beinhaltet der [Ausbildungs-]plan Aspekte wie Orientierung und Mobilität, Frühförderung, alltagspraktische Fertigkeiten, moderne Kommunikationstechnologien, die Brailleschrift und Augenheilkunde.” Blindenpädagogik kann in Deutschland an der Universität entweder als BA oder MA studiert werden, z.B.: Universität Marburg, Humboldt-Universität Berlin, Pädagogische Hochschule Heidelberg, Universität Dortmund und Universität Hamburg. An allen genannten Universitäten gilt für das Fach der Blindenpädagogik ein N.C., was den Mangel an Blindenpädagog*innen verstärkt. Selbstverständlich kann man sich aber auch als Sonderpädagog*in, Heilpädagog*in, Behindertenpädagog*in, Rehabilitationspädagog*in oder an Berufsfachschulen als Heilerziehungspfleger*in ausbilden lassen und sich dann blindenpädagogisch weiterbilden.

Auch für Tanzpädagog*innen ist die blindenpädagogische Weiterbildung durch Zertifikatskurse bzw. Aufbaustudium möglich!

Schon vor über zehn Jahren prognostizierte der Vorsitzende des Blinden- und Sehschwachenverbandes Deutschland e.V., Eberhard Fuchs den Mangel an Blindenpädagog*innen. Und bereits damals war “[d]er Arbeitsmarkt [für Blindenpädagog*innen] hervorragend.” Bestätigt wurde dies für 2017 und Zukunft von Mitarbeiter*innen des Deutschen Blinden-Museums e.V., mit denen wir im Rahmen der Recherche für diesen Text am 22.6.2017 persönlich sprachen.

Master Blinden- und Sehbehindertenpädagogik:
www.uni-marburg.de/fb21/studium/studiengaenge/wb-bsp

Zertifikatskurs „Grundlagen inklusiver Bildung bei Blindheit und Sehbehinderung“:
www.uni-marburg.de/fb21/studium/studiengaenge/grip-bs

Blindenpädagogik innerhalb der Sonderpädagogik an der HU Berlin:
www.hu-berlin.de/de…

Integrative Lerntherapie an der Universität Hamburg:
www.zfw.uni-hamburg.de/wei…

Infos zum Deutschen Blinden-Museum e.V. in Berlin unter: www.blindenmuseum-berlin.de/

Wir danken dem Deutschen Blinden-Museum für alle Auskünfte!


Zitierte Quelle, abgerufen am 23.6.2017 um 13:00:
www.spiegel.de/leb…

Indirekt zitierte Quelle: Herr Hentschel vom Blinden-Museum e.V. Berlin am 22.6.2017


Die Weiterbildungsprämien der Arbeitsagentur

Seit dem 1.8.2016 gilt für Umschüler*innen, dass sie Weiterbildungsprämien erhalten können, wenn sie eine mindestens zweijährige Ausbildung erfolgreich mit Zwischen- bzw. Abschlussprüfung absolviert haben:

“Die Prämie für das Bestehen der Zwischenprüfung beträgt 1.000 €. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist. In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. im Bereich der industriellen Metall- und Elektroberufe) gilt für die Prämienzahlung der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung.

Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 1.500 €.
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- und Abschlussprüfung vorlegen (z.B. durch Vorlage einer Zeugniskopie).”

DETAILS: www3.arbeitsagentur.de/web…

Zitierte Info-Quelle, abgerufen am 12.7.2017 um 21:00: ebenda


Sommerzeit bei der Stiftung TANZ 

Während der Saison- und Sommerpause ist die Geschäftsstelle vom 24.7.2017 bis 31.8.2017 außerregulär geöffnet. Details entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit unseren online-Abwesenheitsnotizen.

Dankeschön und Ihnen allen eine erholsame Saison- und Sommerpause!

Mit freundlichen Grüßen,

Sabrina Sadowska & Inka Atassi sowie Heike Scharpff & Andrea Thomas