„Engagieren wir uns für unsere Tänzer,
um uns auch für unsere
Gesellschaft zu engagieren.“
(John Neumeier– Hamburg Ballett)
* die Spende fließt direkt in ein Stipendium/Unterstützung für TänzerInnen
Unser Güte-Siegel
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI bescheinigt der Stiftung TANZ- Transition Zentrum Deutschland den verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit Spenden.
Spendenkonto
Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, wenn Sie uns bei Ihrer Überweisung Ihre vollständige Postadresse mitteilen.
Die Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland ist berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
Unterstützten Sie uns durch Ihre Online-Einkäufe per Amazon Smile
Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen Sie die Unterseite smile.amazon.de besuchen und dort die Stiftung TANZ auswählen.
Amazon spendet dann 0,5 Prozent der Gesamteinkaufssumme an die Stiftung TANZ.
Der Einkauf über Amazon Smile wird für Kunden durch die Spende nicht teurer. Für die 0,5 Prozent des Kaufpreises kommt allein der Online-Händler auf. Amazon Smile unterstützt fast alle Produkte, die direkt von Amazon angeboten werden. Ausgenommen sind lediglich Abo-Käufe.
Bußgeldliste, so helfen Sie uns
Die Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland fördert deutschlandweit und unterstützt professionelle Tänzer und Tänzerinnen nach Beendigung der aktiven tänzerischen Laufbahn in ihrem beruflichen Übergansprozess (=Transition). Sie fördert Bildung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Zwecke im Bereich des künstlerischen Tanzes.
Bitte nutzen Sie unser Bußgeldkonto. Wünschen Sie weitere Informationen oder Überweisungsträger? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Geben Sie bei der Zahlung bitte das Aktenzeichen an; das erleichtert uns die Zuordnung. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zu bestätigen.
Sollten Sie aus Versehen auf unser Spendenkonto überwiesen haben, eine Rate doppelt angewiesen haben oder andere Probleme auftauchen, kontaktieren Sie uns bitte.
Die Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland ist bei folgenden Oberlandesgerichten und den jeweils zugeordneten Generalstaatsanwaltschaften in der Liste der überregionalen gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, denen Geldauflagen im Ermittlungs-, Strafverfahren und Gnadensachen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen zugewiesen werden können.