Stipendium

Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien

an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, sollte sich zuvor von der Geschäftsstelle der Stiftung zu seiner individuellen Transition beraten lassen- telefonisch, persönlich oder per E-mail. Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer/-innen, die eine mind. 7 jährige Berufstätigkeit als festangestellter/-e oder freischaffender/e Tänzer/-innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop. /

(Statuten zur Vergabe von Unterstützung und Stipendien) /

(Antragsformular für Stipendien Stiftung TANZ) /

(Einkommensnachweis Antrag Stiftung TANZ) /

Bewerbungen bitte ausschließlich (Ausnahmefälle nach persönlicher Absprache) per Email als eine zusammengefügte PDF-Datei an: info@stiftung-tanz.com

Weitere Stipendienmöglichkeiten