Newsletter September

Transition-Beratung in Frankfurt/M.

Vom 4. bis 14.10.16 wird Heike Scharpff in Frankfurt/M. sein. In diesem Zeitraum sind individuelle Transition-Beratungen mit ihr möglich.

Bei Interesse bei ihr melden und einen Termin vereinbaren: Heike.Scharpff@stiftung-Tanz.com.

Die Beratung ist selbstverständlich wie immer vertraulich und kostenlos.


Es muss nicht gleich ein BWL-Studium sein! 

Die Alternative: EUROPEAN BUSINESS COMPETENCE* LICENCE

Das EBC*L-Zertifikat bescheinigt nach einem EU-weit einheitlichen Standard Wirtschafts- sowie Managementkompetenzen und kann momentan in 30 Ländern und in 24 Sprachen (einschließlich Englisch) absolviert werden. Es wurde konzeptionell von wichtigen globalen Unternehmen vorangetrieben, konzentriert sich auf betriebswirtschaftliches Kernwissen und ist in drei Kompetenzstufen anerkannt:

Niveau A = betriebswirtschaftliches Kernwissen
(z.B.: Ziele und Kennzahlen, Bilanzierung, Kostenrechnung, Wirtschaftsrecht)

Niveau B = Planungswissen
(z.B.: Wirtschaftliche Planung, Marketing und Verkauf, Finanzplanung, Projektplanung)

Niveau C = Führungswissen
(z.B.: Personalmanagement, Leadership)

Die Dauer der angebotenen Kurse beträgt zwischen 16 und 56 Stunden. Eine Vorbereitung im Selbststudium mittels e-learning ist jederzeit möglich. Sowohl die Kurse als auch die Prüfungen sind bundesweit möglich, wie man unter diesem Link (adaptierte Infoquelle ebenda) sehen kann:
www.ebcl.de/anb…

Ab Herbst 2016 wird es extra für Einpersonen- und KleinunternehmerInnen, also Selbständige, ein Zertifikatsprogramm geben. Infos dazu unter: www.ebcl.at/enterprise-1/

Kontakt in Deutschland über:
EBC*L Deutschland
79098 Freiburg / Friedrichstrasse 45 / Tel: 49-761 477 583 67 / office@ebcl.de /www.ebcl.de


Bildungsprämie und Spargutschein für Weiterbildungsfinanzierung

Mit der sogenannten “Bildungsprämie” fördert die Bundesregierung erwerbstätige Menschen, die älter als 25 sind und die sich beruflich fortbilden wollen (ausgeschlossen sind ArbeitslosengeldempfängerInnen). Der Staat übernimmt bis zu maximal 500 € der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen, wenn die Weiterbildungsmaßnahme insgesamt maximal 1.000,00 € kostet. Voraussetzung ist, dass die Person, die den Antrag stellt, mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (bei Eheleuten bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft 40.000 Euro) verfügt.

Der „Spargutschein“ hilft bei der Finanzierung kostenintensiverer Weiterbildungen, die meist auch länger dauern, und gilt sowohl einkommens- als auch altersunabhängig. Grundlage ist das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit seiner Option der Arbeitnehmersparzulage, „die eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Vermögenswirksame Leistungen) [ist].“ (1) Das heißt, der Arbeitgeber spart für seine MitarbeiterInnen mit Hilfe des Staates, der die monatlichen Rücklagen teilweise subventioniert bzw. steuerlich vergünstigt.

Seit 2008 ist es möglich, das im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen angesparte Kapital zu Weiterbildungszwecken teilweise vorfristig zu entnehmen. Bedingung ist, dass in der angestrebten Qualifizierung „Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.“ (2) Der Arbeitgeber muss der vorfristigen Geldentnahme für Weiterbildungszwecke zustimmen und die Weiterbildung muss belegt werden.
Sowohl für die Bildungsprämie als auch für den Spargutschein ist ein Beratungsgespräch in einer der bundesweiten Beratungsstellen Bedingung.

Details zur Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info/de…

Details zum Spargutschein: www.bildungspraemie.info/de…

Zitierte Quelle (1): www.bildungspraemie.info/de…, abgerufen am 30. 7.2016

Zitierte Quelle (2): www.bildungspraemie.info/_me… abgerufen am 30.7.2016


Community Dance

Auf unserer Facebook-Seite berichteten wir am 1.8.2016 über das aktuelle Weiterbildungsangebot zum Community Dance des Berufsverbandes für Tanzpädagogik (DBfT) in Dortmund: www.facebook.com/Sti…

„Jeder Mensch ist ein/e Tänzer/in“ ist das Credo des Community Dance. Sich in den Formen des elementaren Tanzes zu bewegen und dabei gleichzeitig anderen Menschen zu begegnen, sich mit ihnen tanzend zu erfreuen, ist der Grundansatz des Community Dance. Er fördert Wohlbefinden und Gesundheit, denn Gemeinschaft, leicht nachvollziehbare Bewegungsabläufe zu Musik und die Freude daran bauen innere wie äußere Barrieren ab. Dies ist besonders für bewegungseingeschränkte Personen, wie beispielsweise körperbehinderte Menschen, wichtig.

Erfahrungen mit Community Dance hat unter anderem das Stadttheater Fürth, auf das wir auf unserer Facebook-Seite mit diesem kommentierten Link aufmerksam gemacht hatten und dessen Credo wir zitieren: www.stadttheater.de/stf…

Wer sich intensiver mit Community Dance beschäftigen möchte, hat dazu im Oktober beim DBfT Gelegenheit. Angeboten wird ein berufspraktisches Seminar über „Tanzpädagogische Ansätze für Community Dance“.

Das Seminar findet am 2. und 3.10.2016 (12:00 bis 18:00 Uhr/11:00 bis 17:00 Uhr) im Ballettzentrum Westfalen Dortmund statt. Die Teilnahme kostet 370,00 € für Nichtmitglieder und 270,00 € für DBfT-Mitglieder.

Adaptierte Infoquelle und Infos zum Weiterbildungsangebot des DBfT hier:
www.dbft.de/%u2…


Wieder Schauspiel-Ausbildung für TänzerInnen in München!

TänzerInnen und SchauspielerInnen profitieren voneinander, wie das interdisziplinäre Projekt “Acting for Dancers” des Theater Werk München beispielhaft zeigt.

Dort beginnt am 31.10.2016 wieder eine Schauspielfortbildung speziell für TänzerInnen und TanzpädagogInnen. Diese berufliche Fortbildung dauert bis zum 27.2.2017 und wird von der Arbeitsagentur anerkannt, also auf Antrag zu 100% finanziert.
Fortbildungsbestandteile sind unter anderem: Schauspiel-Grundlagentraining, monologische und szenische Arbeit, Reflexion des künstlerischen Selbstverständnisses und ein anspruchsvolles öffentliches Abschlussprojekt. Hinzu kommen beispielsweise Workshops in: Atemtechnik, Gesangscoaching, Berufscoaching und ein Fotoshooting.

Da die TeilnehmerInnenzahl begrenzt ist, sind Bewerbungen mit Lebenslauf zu richten anbewerbung@theater-werkmuenchen.de. 
Teil des Auswahlverfahrens ist eine Einladung zum Vorsprechen.

Weitere Infos und ein Info-Trailer zum Project: www.theater-werkmuenchen.de

Siehe dazu auch unseren Facebook-Eintrag vom 2.8.2016 unter:www.facebook.com/Sti…


Jahresstipendien im Fachbereich Darstellende Kunst 

für Studierende UND AbsolventInnen (Tanz/Schauspiel/Regie/Musical)

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) schreibt für das Studienjahr 2016/2017 sowohl für Studierende als auch für Graduierte, also AbsolventInnen im Fachbereich Darstellende Kunst Jahresstipendien aus.

Bewerbungsfrist ist jeweils der 31.10.2016.

Gefördert werden besonders qualifizierte BewerberInnen des Fachbereichs Darstellende Kunst (Tanz/Schauspiel/Regie/Musical), die sich innerhalb eines akademischen Jahres (!) im Ausland künstlerisch weiterbilden möchten.
Das Jahresstipendium wird aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben und ist NICHT verlängerbar. Vorausgesetzt wird, dass man an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in höherem Semester immatrikuliert ist bzw. diese erfolgreich absolviert hat. Beides ist durch Zwischenzeugnis oder Studiennachweise bzw. Abschlusszeugnisse (BA und MA) nachzuweisen.

WICHTIG: Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben. Genauere Infos dazu hier:www.daad.de/aus… (für den Gesamttext indirekt zitierte Quelle, abgerufen am 15.8.16 um 8:00 Uhr)

Das Jahresstipendium des DAAD im Fachbereich Darstellende Kunst ist finanziell umfangreich und beinhaltet jeweils:

eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate (Details siehe „Stipendienrechner“)
Reisekostenzuschuss je nach Gastland
Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Die Bewerbung erfolgt online über ein Bewerbungsformular 1. Tabellarischen Lebenslauf / 2. Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan) / 3. Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben = Motivationsschreiben)./ 4. Abschlusszeugnis bzw. vom Akademischen Auslandsamt der Hochschule bestätigte aktuelle Studienleistungsübersicht / 5. Zeugnis des Abiturs, der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten) / 6. Nachweis (bei mehreren Zielländern gegebenenfalls mehrere Nachweise) über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichts- oder Arbeitssprache(n) / 7. Sogenannte Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Lehrer geplant ist.

Teil des sehr anspruchsvollen Bewerbungsverfahrens ist auch eine persönliche Vorstellung vor einer Auswahlkommission, die für Tanz/Choreographie ein klassisches Tanztraining mit anschließender Präsentation einer Soloarbeit bzw. – bei Choreographen – einer eigenen Soloarbeit beinhaltet.

Postalisch einzureichen Pkt. 8: aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über die Qualifikation und Eignung als BewerberIn Auskunft gibt. ChoreographInnen müssen außerdem bis zum 30.11.2016 zusätzlich eine Arbeitsprobe (Video) mit Kritiken einreichen.

Infos dazu unter: www.daad.de/deu…

Detaillierte Infos zu beiden Programmen hier: www.daad.de/aus… kunst&page=1&back=1


Kleine Berufskunde: KunstgeragogInnen

„In Zukunft werden Ältere und aus heutiger Sicht sehr alte Menschen die Bevölkerung erheblich stärker prägen als heute. […] Am stärksten besetzt werden [2060] die Jahrgänge der etwa 70-Jährigen sein, die um 1990 geboren wurden.“ (1), meint Bettina Sommer vom Statistischen Bundesamt.

Dieser Bevölkerungstrend hin zu mehr älteren, alten bzw. hochbetagten Menschen wird den Dienstleistungssektor und damit auch den Arbeitsmarkt fundamental beeinflussen. Es bieten sich schon heute viele berufliche Perspektiven, wenn man sich auf die Wünsche und Bedürfnisse älterer und alter Menschen einzustellen weiß. So zum Beispiel die KunstgeragogInnen, eine noch sehr junge Berufsgruppe qualifizierter Fachleute, die mit verschiedenen Gruppen Älterer künstlerisch-kreativ arbeiten und dadurch allgemeines Wohlbefinden fördern und gesundheitsunterstützend agieren. Einsatzorte von KunstgeragogInnen sind nicht nur Seniorenheime- bzw. Residenzen oder Mehrgenerationenhäuser, sondern auch Krankenhäuser, voll- oder teilstationäre Pflegeheime, Hospize, verschiedenste Bildungsträger und Kulturinstitutionen sowie diverse Anbieter für mehr Gesundheit, Wellness bzw. Prävention.

Eine modulare nebenberufliche Kunstgeragogik-Weiterbildung mit Schwerpunkt TANZ bietet die Bundesakademie Wolfenbüttel an. So beginnt im Oktober der mittlerweile 6. Lehrgang „KUNSTgeragogik – Kulturelle Bildung mit Älteren“ mit insgesamt sieben Modulen (insgesamt 160 Stunden). Zusätzliche Zeit zum Selbststudium, für die Durchführung der Hospitation am Wohnort, der Nachbereitung und Vorbereitung der Module und für das Abschlusskolloquium muss hinzugerechnet werden. Kosten: 1.829 € (inkl. alle Gebühren Unterkunft, Verpflegung), zzgl. 70,00 € Material.

Strebt man die staatlich geschützte Berufsbezeichnung „KunstgeragogIn“ an, muss Zeit in ein 8. Modul und zwei zusätzliche stationäre oder teilstationäre Pflegepraktika von 40h investiert werden. Aber der Aufwand lohnt, denn dadurch wird auch die Anerkennung nach § 87 b (47b) Abs. 3 und 47a des SGB XI erlangt, was vor allem für freiberuflich tätige KunstgeragonikerInnen besonders wichtig ist, die ihre Betreuungsleistungen so im Rahmen von Pflege und sogenannter Aktivierung über die Soziale Pflegeversicherung abrechnen können. Der 7. Lehrgang „KUNSTgeragogik – Kulturelle Bildung mit Älteren“ beginnt voraussichtlich im 1. Halbjahr 2017.

Adaptierte Quelle und Infos zum Tätigkeitsfeld Kunstgeragonik sowie zur Qualifizierung an der BA Wolfenbüttel hier: www.kunstgeragogik.net/

Zitat Beate Sommer vom Statistischen Bundesamt, abgerufen am 15.8.16 um 22:30 Uhr unter: www.charta-der-vielfalt.de/ser…

Zum Thema siehe auch unseren Facebook-Eintrag vom 15.8.2016:www.facebook.com/Sti…


Mit der Suchmaschine benefind.de die Stiftung TANZ fördern

Benefind ist eine Suchmaschine, bei der Sie die Stiftung TANZ als begünstigte Stiftung eingeben können. Für jede zweite Suche bekommt die Stiftung TANZ einen Cent als Spende.

Nach dem Motto “Kleinvieh macht auch Mist”, würden wir uns über eine rege Beteiligung freuen.

Weitere Infos unter:
www.benefind.de

Und hier eine kurze Gebrauchsanweisung zur Nutzung von Benefind (gepostet am 6.6.2016, 12:27 Uhr): www.facebook.com/Sti


Zum Saisonstart 2016/2017

Wir hoffen, dass Sie/ihr alle eine schöne Sommerzeit mit erholsamer Arbeitspause hatten/hattet.

Für den Start in die neue Saison wünschen wir Ihnen/euch viel Energie, Zuversicht und Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen,

Sabrina Sadowska, Heike Scharpff, Andrea Thomas