Newsletter Juli

Transition Zentren weltweit Teil I: DCD – Dancers’ Career Development (Großbritannien)

Die Transition von BühnentänzerInnen ist ein berufsgruppenspezifischer Veränderungsprozess, egal wo. Die Stiftung Tanz – Transition Zentrum Deutschland ist deshalb Teil eines internationalen Kompetenznetzwerkes, das über die europäische Perspektive hinausgeht. In den kommenden Newslettern möchten wir über die Anlaufstellen für TänzerInnen in Transition in anderen Ländern informieren und beginnen heute mit den KollegInnen in Großbritannien.

Die DCD wurde 1973 gegründet und hat somit mehr als 40 Jahre Erfahrung bei der Beratung von TänzerInnen in Transition. Unterstützt und gefördert werden alle TänzerInnen, die wenigstens fünf Jahre in GB professionell getanzt haben. Der Übergang vom professionellen Tanz zu einer neuen beruflichen Karriere jenseits des Tanzes wird ebenso wie bei uns durch individuelle Vertrauens- und Kompentenzstärkung des jeweiligen Tänzers/der jeweiligen Tänzerin begleitet. Die Transitionprozesse werden also auch dort psychologisch begleitet, fachlich und finanziell unterstützt und von einem ganzheitlich orientierten karrierefördernden Serviceangebot getragen. Selbstverständlich wird auch bei den britischen KollegInnen vertraulich beraten.

Da die DCD so wie wir Mitglied der IOTPD (International Organisation for the Transition of Professional Dancers) ist, sind Vernetzung, internationale Zusammenarbeit und weltweiter fachlicher Austausch selbstverständlich. Beispielsweise wurden im Mai-Newsletter des DCD folgende sogenannte Top Tips von Clare Meardon und Dane Hurst veröffentlicht, die man sich während einer Transition immer wieder verinnerlichen sollte:

– Nicht zu viel denken, folge deiner Intuition; die Reise entlang dieses Weges wird dich überraschen.
– Jeder kann aus sich heraus Erfolg haben; ein Vorbild kann dir helfen, die Reise zu navigieren.
– Probiere neue Dinge aus, mache eine Liste der Dinge, die dich inspirieren und nimm’ sie in Angriff.
– Schau’, was dein Interesse weckt und finde heraus warum.
– Bleibe konzentriert, sei mutig und stolz auf das, was du erreicht hast.

Wir schließen uns diesen – scheinbar simplen – Empfehlungen der britischen KollegInnen uneingeschränkt an und leiten deshalb an dieser Stelle sehr gern an unsere LeserInnen und KlientInnen weiter.

Englischsprachige Infoquelle im DCD-Newsletter von Mai 2016:
createsend.com/t…

Weitere Infos auf der Webseite von Dancers’ career Development (DCD):
thedcd.org.uk/

Siehe auch unser DCD-Facebook – Eintrag vom 25.04.2016:
www.facebook.com/Sti…


Der BREXIT und seine Relevanz für TänzerInnen in Transition

Wer meint der BREXIT, also der durch Referendum deutlich gemachte Ausstiegswille Großbritanniens aus der EU, sei ein Problem mit ausschließlich politischen und ökonomischen Folgen, irrt leider gewaltig. Die EU-Mitgliedsstaaten sind auf weit darüber hinausgehende Weise miteinander vernetzt und profitieren voneinander. Dies gilt insbesondere für den künstlerisch-kulturellen Sektor.

Nachteilig für BritInnen könnte sich der BREXIT auf die bisherigen EU-Stipendienförderungen (beispielsweise beim Erasmus-Programm) oder bei nationalen Programmen, wie zum Beispiel in Deutschland dem des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) auswirken. Das ist relevant für britische TänzerInnen in Transition, die sich zum Beispiel hier weiterbilden möchten, oder TänzerInnen in Transition, die in GB eine Weiterbildung in Form eines Masters machen wollen. Aufgrund des BREXITs gelten britische StudentInnen und Promovierende in Zukunft als EU-BildungsausländerInnen und können damit nicht mehr von der Freizügigkeit (uneingeschränkte Mobilität) für sogenannte EU-BildungsinländerInnen profitieren. Dies reduziert an sich nicht nur die Studienoptionen, sondern auch die Fördermöglichkeiten. Gleiches gilt natürlich auch in die andere Richtung, nämlich wenn jemand aus der EU/aus Deutschland in Großbritannien studieren, promovieren oder forschen, also zukünftig ins NICHT-EUropäische Ausland möchte.

Wer als StudentIn oder Promovierende/r Fragen zur BREXIT-Problematik hat, kann sich an den DAAD wenden und dort bei Experten Auskunft erhalten.

Weitere Infos hier: www.daad.de/med…


Stipendien OHNE Altersbegrenzung 

Stipendienmöglichkeiten gibt es viele, aber meistens mit Altersbegrenzung. Wenige Angebote sind ohne Altersbegrenzung, auch wenn diese klare Einschränkung eigentlich gegen den sogenannten Gleichheitsgrundsatz innerhalb der EU verstößt. Dieser besagt, dass niemand wegen beispielsweise seines Geschlechts oder eben auch seines Alters diskriminiert werden darf. – Im Grunde kann man sich mit diesem Hinweis auf jedes Stipendium bewerben 😉 – Es gibt aber auch Stipendien OHNE Altersbegrenzung!

Die unternehmensnahe Claussen-Simon-Stiftung wurde 1982 gegründet und fördert zum Beispiel M.A.-Studierende jedes Alters einkommensabhängig, die an einer deutschen Hochschule bzw. Universität mit exzellenten Leistungen (B.A.-Abschlussnote ab 1,7) studieren. Die Bewerbungsrunde für das Sommersemester 2016 ist bereits beendet, aber für das Wintersemester 2016/17 kann man sich zwischen dem 1. und 14. August noch online bewerben. Voraussetzung ist, dass das M.A.-Studium noch nicht begonnen wurde. Das Stipendium steht StudentInnen aller Fachrichtungen, also auch denen der künstlerischen Studiengänge offen. Weitere Infos hier: www.claussen-simon-stiftung.de/wie… ( adaptierte Textquelle)

Ebenso hervorragende Studienleistungen werden von BewerberInnen beim Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung erwartet. Auch hier wird kein bestimmtes Alter vorausgesetzt, allerdings politisches Engagement für eine gerechte, demokratische und ökologische Welt. Das heißt aber nicht, dass BewerberInnen Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen sein müssen!
Für ein Stipendium während eines M.A.-Studiums können sich beim Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung übrigens auch sogenannte BildungsausländerInnen bewerben, also NICHT-EU-BürgerInnen, die an einer deutschen Hochschule und Universität studieren werden. Ausgeschrieben wird immer zum 1. März und zum 1. September eines Jahres. Bewerben können sich M.A.-StudentInnen oder Promovierende. Das Bewerbungs-verfahren beginnt sechs Wochen vor Ausschreibungsende und läuft ausschließlich online. Wichtig: Teil der Bewerbung ist ein Fachgutachten, in dem das Potenzial des/r Bewerbers/in eingeschätzt werden muss. Weitere Infos zur Bewerbung hier: www.boell.de/de… ( adaptierte Textquelle)

Eine Übersicht über Stipendienangebote bieten folgende Seiten:

Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung:
www.stipendienlotse.de/

Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD):
www.daad.de/deu…

Stipendiendatenbank über ZEIT-online:
www.e-fellows.net/Stu…


Berufsbegleitender Master Tanzkultur V.I.E.W. (M.A.) / Köln

V = Vermitteln / I = Inszenieren / E = Evaluieren / W = Wissen

Das ist die Leitidee des weiterbildenden M.A.-Studiengangs Tanzkultur, der zum WS 2016/2017 startet und über den man auf der Webseite des Instituts für Tanz und Bewegungskultur der Deutschen Sporthochschule Köln alle wichtigen Infos findet:www.dshs-koeln.de/stu
Das Studium vereint künstlerische (Tanz und Tanzinszenierung) mit wissenschaftlichen Studieninhalten (Kulturwissenschaft, Pädagogik und Bewegungswissenschaft). Vorausgesetzt wird, dass:

– bereits ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium (in der Regel ein B.A.) erfolgreich absolviert wurde ODER äquivalente Leistungen aus der beruflichen Praxis nachgewiesen werden können

– eine mindestens einjährige Berufserfahrung im tänzerischen, bewegungskünstlerischen oder pädagogischen Bereich vorhanden ist

– sowie die Aufnahmeprüfung bestanden wurde.

Der Masterstudiengang Tanzkultur V.I.E.W. ist ein modular strukturierter Weiterbildungs-studiengang, der auch berufsbegleitend möglich ist (Achtung: Dies reduziert aber die Chancen einer Stipendienförderung gen 0, da ja anderweitig Einkommen erzielt werden kann.).
Bei erfolgreichem Abschluss erwirbt man im besten Falle bereits nach sechs Semestern den weltweit anerkannten Grad des Master of Arts (M.A.), was international im Weiteren auch zur Promotion berechtigen würde, wenn man diese wissenschaftliche Ambition hat. Das Studium Tanzkultur V.I.E.W. ist mit 2.050,00 € pro Semester gebührenpflichtig.
Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Informationen zu Stipendienmöglichkeiten in diesem Newsletter (siehe oben).

Bewerbungsfrist: 13. Juli 2016

Fragen und Bewerbungen an: Frau Bohr / 49 221 4982-6118 / tanzkultur-view@dshs-koeln.de

Adaptierte Quelle mit allen wesentlichen Infos, abgerufen am 27.6.2016 um 18:54 Uhr:www.dshs-koeln.de/fil


Versicherungen III: Haftpflichtversicherung für freiberufliche (Ex-) TänzerInnen

In den vergangenen beiden Newslettern hatten wir über Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung für freiberufliche TänzerInnen in Transition informiert. Siehe unter anderem: stiftung-tanz.com/new…

Heute nun geht es um eine weitere der wesentlichen Versicherungen: die Berufshaftpflichtversicherung. Für TänzerInnen in Transition ist die Freiberuflichkeit eine wichtige berufliche Option nach der tänzerischen Karriere. Sie müssen allerdings bei dieser Form der Berufsausübung mit vielen Risiken rechnen, die im Schadensfall grundsätzlich allein und in finanziell voll (!) verursachter Höhe zu tragen sind. Dies gilt sowohl gegenüber Personen als auch gegenüber Sachen bzw. Vermögen.

Ein relativ wahrscheinlicher Schadensfall ist zum Beispiel der Ausfall einer oder mehrerer Workshops aufgrund von Krankheit oder Verletzung. Kann kein/e Kollege/in vertreten und Workshops müssen deshalb ersatzlos ausfallen, wurden aber schon bezahlt bzw. in Vorkasse entsprechend organisiert, haftet der Tänzer/die Tänzerin in Transition, mit dem/der der Vertrag beispielsweise als Yoga-Lehrer/in, Therapeut/in, Heilpraktiker/in geschlossen wurde. Das kann je nach Veranstaltungsformat und angesprochener Zielgruppe bzw. Vertragspartner sehr teuer werden. Gleiches kann passieren, wenn sich beispielsweise während einer Therapiesitzung ein Klient/eine Klientin verletzt oder man beim Gespräch mit einem Vertragspartner versehentlich dessen teures Notebook mit wichtigen Daten vom Tisch stößt.

Bei genauerer Überlegung, wird klar, wie oft man als FreiberuflerIn im Grunde einen Schaden verursachen kann und wie wichtig aufgrund dieser Häufigkeit, der alltäglichen Relevanz und der möglichen Schadenshöhe deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung für eine Schadenshöhe von mindestens 2 Mio. € ist. Sie ist schlichtweg unverzichtbar!

Da die freiberufliche Situation eine sehr individuelle ist, was wiederum den Preis für die Jahrespolice beeinflusst, sollte man sich von Versicherungsmaklern (= unabhängige „treuhänderische Sachverwalter”)* oder den Verbraucherschutzzentralen beraten lassen. Übrigens: Die Kosten für die berufliche Haftpflichtversicherung können bei der jährlichen Steuererklärung teilweise bzw. voll geltend gemacht werden.

Allgemeine Infos und Genaueres beim Existenzgründungsportal des BMWi:
www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KuK…

www.existenzgruender.de/DE…

Ebenfalls Genaueres auf einer offenbar wirklich unabhängigen Plattform für komplexe Finanz- und Versicherungsthemen verschiedener Dienstleister:
www.betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/ber…

Kostengünstige bzw. teilweise kostenlose Beratung bei den Verbraucherzentralen in allen Bundesländern:
www.verbraucherzentrale.de/hom…

* zitierte Quelle: www.vdvm.de/fue… abgerufen am 27.6.16 um 22:14 Uhr

Vielleicht wurde mit unserer kleinen Reihe zum Thema „Versicherungen“ das große Beratungspotenzial in Bezug auf notwendige Versicherungen für TänzerInnen bzw. TänzerInnen in Transition deutlich, was den einen oder die andere für das verantwortungsvolle UND relevante Berufsbild einer/s Versicherungsmakler/s interessiert.

Mehr dazu im August-Newsletter in der Rubrik „Kleine Berufskunde“.


Mit der Suchmaschine benefind.de die Stiftung TANZ fördern

Benefind ist eine Suchmaschine, bei der Sie die Stiftung TANZ als begünstigte Stiftung eingeben können. Für jede zweite Suche bekommt die Stiftung TANZ einen Cent als Spende. Nach dem Motto Kleinvieh macht auch Mist, würden wir uns über eine rege Beteiligung freuen.

Weitere Infos unter:
www.benefind.de

Und hier eine kurze Gebrauchsanweisung zur Nutzung von Benefind (gepostet am 6.6.2016, 12:27 Uhr): www.facebook.com/Sti