Newsletter Dezember

Transition-Vortrag beim Ballett Kiel

Was kommt nach der Tanzkarriere? Was kann ich neben dem Tanz tun, um finanziell existieren zu können? Was kann mich in Zukunft beruf­lich begeistern und herausfordern?
Der Vortrag der Projektleiterin Heike Scharpff der Stiftung TANZ-Transition Zentrum Deutschland enthält Informationen zum Transition-Prozess und zur Stiftungsarbeit, sowie hilfreiche Informationen über die Arbeitsagentur/Jobcenter, Weiterbildungen, BAföG, die Bayerische Versorgungskammer, Künstlersozialkasse usw.
Anschließend an den ca. 90-min. Vortrag können Tänzer und Tänzerinnen Termine für eine individuelle Transition-Beratung vereinbaren (kostenfrei und vertraulich).
Voranmeldung unter: info@stiftung-tanz.com
Dienstag, 15.12.2015 15 Uhr Ballettsaal, Theater Kiel

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Transition-Beratung am 26.1.2016 im K3 (Kampnagel) in Hamburg

Am 26.1.2016 bietet Heike Scharpff (Dipl.-Psych.) die Möglichkeit individueller Transition-Einzelberatung im K3 (Kampnagel) in Hamburg an. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Individuelle Voranmeldung bis zum 20.1.2016 unter: info@stiftung-tanz.com

Ballettschule in Kaufbeuren abzugeben

Innerhalb des Jahres 2016 möchte der bisherige Besitzer seine Ballettschule in Kaufbeuren abgeben. Die Schule hat 600 qm, ein Café und einen Fundus, ideal wäre sie für ein Paar. Eine Übergangszeit kann vereinbart werden. Kaufbeuren liegt 80 km von Augsburg und 90 km von München entfernt. Bei Interesse bitte bei uns melden unter info@stiftung-tanz.com, wir stellen den Kontakt her.

Professur für klassisches Ballett

An der
STAATLICHEN HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST MANNHEIM 
Ist frühestens zum Herbstsemester 2016/17 folgende Stelle zu besetzen: 

Professur W 2 für Klassisches Ballett (Nachfolge Prof. Stokes)

Der / die künftige Inhaber/in der Professur soll über eine erfolgreiche Laufbahn als Bühnentänzer/in und professionelle Unterrichtserfahrung verfügen. Gewünscht werden Kenntnisse in zwei weiteren Fächern: Pas de Deux und Repertoire.
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt erfolgt die Einstellung zunächst auf drei Jahre befristet. Wird das Dienstverhältnis nach Fristablauf fortgesetzt, findet kein neues Berufungsverfahren statt. Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der LVVO-KHS. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Frauen werden nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Die Bewerbungsunterlagen müssen Angaben zum künstlerischen und pädagogischen Werdegang und Kopien der Urkunden über die Schul- und gegebenenfalls Hochschulabschlüsse enthalten (eine Rücksendung erfolgt nicht). Bei der Bewerbung um eine Professur ist auch die Zusendung von zwei auswärtigen Gutachten erforderlich.
Bewerbung bis 22.01.2016

an: Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
Präsidium, N 7, 18, 68161 Mannheim , praesidium@muho-mannheim.de

Kleine Berufskunde: Kosmetik, Maskenbild, Tätowierer

Die intensive Beschäftigung mit dem Körper macht Berufe rund um die Kosmetik und Maske für einige Tänzerinnen und Tänzer attraktiv. Kosmetikausbildungen haben unterschiedliche Ausrichtungen: neben der Schönheitsbehandlung können auch medizinische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Der Beruf der Kosmetiker/in kann in 2 Jahren als schulische oder duale Ausbildung erlernt werden. Für zertifizierte Schulen kann man dies von der Arbeitsagentur über den Bildungsgutschein finanziert bekommen. Kosmetiker/innen finden Beschäftigung in Kosmetikstudios, Wellnesshotels oder Clubanlagen, Saunas oder Bädern, Hautarztpraxen.

Unter „kosmetische Spezialbehandlung“ fällt auch der Bereich des Tätowierens und Piercens. In Berlin gibt es eine Schule, deren Ausbildung sogar von der Arbeitsagentur zertifiziert ist, d.h. bei Kostenübernahme potentiell von ihr finanziert werden kann.

Wer näher an der Kunst bzw. der Kultur bleiben will, wird sich für den Beruf der Maskenbildner/in entscheiden. Diesen kann man durch ein Studium oder eine 3-jährige duale Ausbildung (im Theater oder bei einem Fernsehsender). Erfahrungswerte zur Übernahme der Kosten durch die Arbeitsagentur haben wir noch nicht, dies sollte aber in jedem Fall versucht, d.h. beantragt werden.
Mehr: www.maskenbildner-werden.info

Der Beruf der Visagistin liegt zwischen den Berufen Kosmetiker/in und Maskenbildner/in, es geht hier eher um das Schminken des Gesichts zu verschiedenen Anlässen. Der Beruf der/s Visagisten/in ist in Deutschland nicht geschützt und kann deshalb auch in Kursen von wenigen Monaten erlernt werden.

Mehr: berufenet.arbeitsagentur.de

Änderungen zum 1.1.2016: Wohngeldreform 

Für das Jahr 2016 ist endlich eine Wohngelderhöhung geplant, wie das Bundesministerium am 20.02.2015 bekannt gab. Damit vergehen nunmehr sieben Jahre seit der letzten Reform in 2009. Die ursprünglich angedachte Erhöhung 2015 konnte aufgrund von Differenzen nicht durchgesetzt werden.

Nach aktuellen Angaben könnten rund 870.000 Wohngeldempfänger von der Reform profitieren, darunter 90.000 Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Entsprechend der aktuellen Situation auf dem Arbeits- und Wohnungsmrkt, soll die Höhe des Wohngelds an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst werden. Die Höhe des Zuschusses soll sich künftig an der Miethöhe orientieren. Dabei sollen die Miethöchstbeträge, also die Mietstufen der Städte bzw. Kreise, um sieben bis 27 Prozent angehoben werden. Die Höhe der Wohngeldleistungen (Tabellenbeträge) könnten durchschnittlich um 39 Prozent steigen.

Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden.
Das Wohngeldgesetz sieht vor, dass bei der Wohngeldberechnung im Einzelfall drei Faktoren ausschlaggebend sind:
1. das Einkommen/ 2. die Anzahl der Familienmitglieder/ 3. die Höhe der Miete oder der Belastung
Das Wohngeldgesetz sieht eine Förderungshöchstgrenze beim Einkommen vor. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Höchstgrenze bei einem absoluten Monatseinkommen von 830 Euro. Bei Haushalten, die aus mehreren Familienmitgliedern bestehen gelten folgende Höchstgrenzen bei jeweiligen Gesamtmonatseinkommen: für einen Zweipersonenhaushalt 1140 Euro, für einen Dreipersonenhaushalt 1390 Euro und für einen Vierpersonenhaushalt 1830 Euro. Übersteigt das Monatseinkommen diese Höchstwerte, dann besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Quelle: www.wohngeld.org/

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Rückschau auf das Jahr 2015

Mitte November berieten wir die 700. Tänzerin seit Bestehen der Stiftung TANZ. Insgesamt
wandten sich im Jahr 2015 103 Tänzerinnen und Tänzer zum ersten Mal an die Stiftung TANZ, 199 Tänzer, die sich in den Vorjahren an uns wandten, wurden im Jahr 2015 weiter begleitet. Im Laufe des Jahres wurden 562 Beratungen per Telefon, E-Mmail, Skype oder im Vieraugen-Gespräch durchgeführt. Drei Transition-Workshops fanden stattwurden durchgeführt (Mannheim, Berlin, Düsseldorf), darunter unser neuer Kommunikations-Workshop. Drei Vorträge hielt die Projektleiterin in Kompanien (Bayerisches Staatsballett, Ballett Augsburg, Ballett Kiel), ein Gespräch im Hochschulübergreifenden Zentrum Tanz Berlin, dazu kamen 2 Beratungstage außerhalb der Stiftungsräume.

Öffentlich war die Stiftung bei der Berliner Stiftungswoche im April vertreten und beim Allianz Kulturforum mit John Neumeier, ebenfalls im April. Die Stiftung war mit ihrer Vorstands-vorsitzenden Sabrina Sadowska präsent bei der Bühnenkonferenz im November in Bremen, mit ihrer Projektleiterin Heike Scharpff beim Kongreß des Bundesverbands Freie Darstellende Künste im Oktober in Hamburg. Im internationalen Kontakt standen wir durch die Sitzung der International Organisation for the Transition of Dancers (IOTPD) in Seoul, einen Round Table in Bern am 31.10 den Besuch einer japanischen Delegation in unseren Stiftungsräumen im September des Jahres und durch einen Besuch unsererseits Instytut für Musyk i Tanza Warschau im November, welches aktuell ein vom polnischen Kulturministerium finanziertes Transition-Programm starten. Unseren 5-jährigen Geburtstag begingen wir mit unseren Stiftern und Förderern im Januar.

Die Stiftung TANZ konnte im Jahr 2015 45 Stipendien mit einer Fördersumme von insgesamt 52.900,- € an Tänzer/innen in Weiterbildung vergeben. Dies wurde ermöglicht u.a durch die Benefizveranstaltungen des Hamburg Ballett, des Friedrichstadtpalast, dem Stuttgarter Ballett, der Dance Company Nanine Linning / Theater Heidelberg, der Gauthier Dance Company, des Ballett des Nationaltheaters Mannheim, des Staatstheater Kassel, der Tanzcompagnie Giessen und dem Bayerischen Staatsballett. Herzlichen Dank für das Engagement und die großartige Unterstützung.

Benefizveranstaltung für die Stiftung TANZ im Jahr 2016

Am 6. März 2016 wird es erneut eine große Benefizgala des Ballett Hagen in Hameln geben, die wieder die Vielfalt des Balletts widerspiegelt. Wir freuen uns schon jetzt auf diese wunderbare Veranstaltung und die hilfreiche Unterstützung unserer Arbeit.

Jahresende in der Stiftung TANZ

Die Geschäftsstelle der Stiftung TANZ bleibt vom 22.12.2015 bis 10.01.2016 geschlossen. Ab dem 11.01.2016 sind wir wieder für alle Fragen rund um die Transition von Tänzer/innen ansprechbar.

Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen besinnlichen Jahreswechsel!