Newsletter August

Die Philippe-Braunschweig-Stipendien der IOTPD 2016

Die International Organization for the transition of Professional Dancers (IOTPD), zu deren Mitgliedern auch die Stiftung TANZ – Transition Zentrum deutschland gehört, gibt die Verleihung dreier Philippe-Braunschweig-Stipendien der IOTPD 2016 an Naiara Mendioroz, Mark Biocca und Tom de Jager bekannt.

Naiara Mendioroz möchte in Zukunft verstärkt mit Flüchtlingen arbeiten, wobei sie sich dabei vor allem auf Frauen mit Gewalterfahrungen fokussiert. Mark Biocca nutzt die Transition um seine Leidenschaft als GYROTONIC® Trainer weiter zu professionalisieren und Tom de Jager absolviert ein B.A.-Studium für Event Management.

Das Stipendium wird jährlich vergeben. Es gilt TänzerInnen nach oder kurz vor dem Ende der beruflichen Laufbahn, die oder der eine internationale Karriere vorweisen kann, aber in keinem der Länder, in denen sie/er getanzt hat, ein Anrecht auf Transition-Unterstützung erworben hat. Das Stipendium, das von der IOTPD zu Ehren ihres Gründers Philippe Braunschweig ausgeschrieben wird, soll bei der Deckung der Kosten für eine Umschulung helfen.

Bewerbungsschluss für das nächste Philippe-Braunschweig-Stipendium der IOTPD 2017 ist der 30. April 2017. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind auf der Website der IOTPD zu finden: www.iotpd.org


Transition Zentren weltweit II: ODN – Omscholing Dansers Nederland

Auf bereits mehr als 25 Jahre Transition-Beratungserfahrung für TänzerInnen können die KollegInnen von Omscholing Dansers Nederland (ODN) zurückschauen.
Wir sind einer Meinung, wenn die Niederländer feststellen, dass “TänzerInnen:

diszipliniert, beharrlich und intelligent sind
sehr gut kooperieren können
belastbar und sehr verantwortungsbewusst sind
ergebnisorientiert arbeiten
perfektionistisch, flexibel und kreativ sind.”

All diese Vorzüge sind für die berufliche Neuorientierung, bei der die ODN tatkräftig unterstützt, wichtig. Interessante Beispiele von TänzerInnen in Transition findet man unter diesem Link: www.omscholingdansers.nl/the…

Anders als in Deutschland finanzieren sowohl die professionellen TänzerInnen als auch die ArbeitgeberInnen, also Bühnen und Spielstätten, in den Niederlanden die ODN durch monatliche Beiträge von 1 bzw. 3 % der Löhne. FreiberuflerInnen wird ein Einkommen vergleichbar dem von Voluntären berechnet, von dem ebenfalls monatlich 4% an die ODN gehen. Zahlt man länger als 60 Monate ODN-Beiträge, kann man sich für eine individuelle Transition-Förderung von maximal 10.000 € bewerben. Bedingung: Die Karriere ist noch nicht beendet.

Ist die Karriere bereits zu Ende und wurden in den letzten zehn Jahren mindestens 96 Monate lang ODN-Beiträge bezahlt, können sich TänzerInnen für eine Weiterbildungsunterstützung mit inklusiven Zuschüssen zum Lebensunterhalt bewerben. Diese Förderung unterstützt auch den Weg in die Selbständigkeit.

Die eben genannten finanziellen Optionen der beruflichen Neuorientierung werden von einem individuellem Beratungsangebot mit beispielsweise strukturierten Einzelgesprächen begleitet. So wie in Deutschland und Großbritannien ist die Beratung vertraulich. Unter der Rubrik “testimonials” beschreiben einige TänzerInnen anhand ihrer konkreten Transition-Situation die Arbeit der ODN www.omscholingdansers.nl/tes…

So wie die Stiftung TANZ hat die ODN neben einer Facebook-Seitewww.facebook.com/Oms… einen regelmäßig erscheinendnen Newsletter und ist Mitglied der International Organization for the transition of Professional Dancers (IOTPD).

Webseite der ODN: www.omscholingdansers.nl/hom…

Übersetzte direkte Zitatquelle, abgerufen am 25.7.16 um 14:00 Uhr:www.omscholingdansers.nl/dan…


Ab 1. August 2016 kein Meister-Bafög mehr, sondern Aufstiegs-Bafög!

Wir hatten bereits am 22.7.2016 auf unserer Facebook-Seite über die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) berichtet: www.facebook.com/Sti… . Weil die aktuellen Gesetzesänderungen, die ab 1.8.2016 in Kraft treten, aus unserer Sicht sehr von Vorteil für Tänzer/innen in Transition sind, machen wir auch an dieser Stelle darauf aufmerksam.

Für jene, denen das AFBG bisher noch unbekannt ist, eine kurze Basis-Info zur Erklärung vorangestellt: Das AFBG soll in allen Berufsgruppen “Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell […] unterstützen und […] zu Existenzgründungen […] ermuntern [und ist somit] ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/ Teilzeit/ schulisch/ außerschulisch/ mediengestützt/ Fernunterricht).” Es gibt einkommensunabhängige Unterstützung zu den Fortbildungskosten und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt. Die wesentlichen Änderungen ab August sind im Folgenden:

Ab August steigt beispielsweise der sogenannte Basisunterhaltsbeitrag bei einer Vollzeitmaßnahme von bisher 645,00 € auf 708,00 €. Alle weiteren finanziellen Details hier:meister-bafoeg.info/de…

Der Zuschussanteil für den Lebensunterhalt bei einer Vollzeitmaßnahme wird auf 50% erhöht; und nun werden nicht mehr maximal 10.000 €, sondern 15.000 € Lehrgangskosten mit 40% der Summe bezuschusst

die Förderbeträge für zu versorgende Kinder sowie EhepartnerInnen steigen

bis zu einem Vermögen von 45.000 € kann finanziell unterstützt werden

Die Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen gilt nun auch für AntragstellerInnen mit einem B.A. oder vergleichbarem Hochschulabschluss (z.B. Fachhochschuldiplom) als erster nachweislicher Berufsqualifikation*

Die finanzielle Unterstützung ist weiterhin altersunabhängig.

Die Förderung erfolgt weiterhin teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dessen Rückzahlungsmodalitäten ab August verbessert wurden. Infos dazu hier (siehe unterer Teil): meister-bafoeg.info/de…

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet auf der hier mehrmals zitierten Webseite alle wichtigen Informationen und auch eine kostenlose Info-Broschüre “Vom Meister- zum Aufstiegs-Bafög” an, die auf Nachfrage auch bei uns zu haben ist.

Zitierte und adaptierte Quellen siehe oben, abgerufen am 22.7.2016.

* tel. Auskunft auf konkrete Nachfrage zur Berufsgruppe der Bühnentänzer/innen am 22.7.2016 unter der Service-Nummer des BMFB 0800 – 6223634

Der novellierte AFBG-Gesetzestext hier: meister-bafoeg.info/de… bzw. unterwww.gesetze-im-internet.de/bun…


Die Industrie- und Handelskammern (IHK) als Partner für TänzerInnen in Transition

Die IHKs sind ein bundesweites Netzwerk aus 79 Industrie- und Handelskammern, denen innerhalb einer Region “alle gewerblichen Unternehmen […] – ausgenommen Handwerksbetriebe, Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe – [als] Mitglied” angehören. Für sie sind die IHKs Ansprechpartner, Interessensvertreter und Dienstleister zugleich. “[Sie] erfüllen als öffentlich-rechtliche Körperschaften eigenverantwortlich und unabhängig über 50 Aufgaben, die ihnen der Staat anvertraut hat.” In diesem Sinne sind die IHKs auch für TänzerInnen in Transition wichtige Kompetenzzentren am Wohn- bzw. Arbeitsort, denn zu folgenden Themenfeldern gibt es dort umfassende Informationen:
betriebliche Ausbildung / Weiterbildung (Beratung, Lehrgänge, Prüfungen) / Existenzgründung und Unternehmensförderung / Recht und Steuern / Innovation (u.a. neuartige Dienstleistungen)
Eine Übersicht diverser Weiterbildungsangebote aller IHKs findet sich hier: wis.ihk.de/nc…Die IHK Berlin bietet momentan 786 Weiterbildungen an, Köln 325, Hamburg 131, München 105, Dortmund 97 und Stuttgart 96. Beispielsweise gibt es im August an verschiedenen IHK-Standorten Wochenendseminare zu den Grundlagen der Existenzgründung (Ort und Schlagwort “Existenzgründung” eingeben). Die Gebühren sind von IHK zu IHK verschieden. Die o.g. Weiterbildung kostet beispielsweise in Berlin 149,00 € und in Köln 400,00 €. Zur evt. Kostenübernahme siehe unseren Artikel “Neues über Bildungsprämie und Bildungsscheck aus den Bundesländern” in dieser Newsletter-Ausgabe.
Übrigens: Alle IHK-Weiterbildungen sind zertifiziert.
Zitierte Infoquelle, abgerufen am 20.07.2016 um 12:30 Uhr: www.ihk.de/wir-uber-uns


Arbeitszeugnis – Brauche ich das?!

Für aktive TänzerInnen mag diese Frage berechtigt sein, aber spätestens dann, wenn sie sich nach der künstlerischen Karriere beruflich neu orientieren und vielleicht in eine andere Branche wechseln möchten, werden Arbeitszeugnisses bei der Bewerbung relevant.
Ein Arbeitszeugnis belegt Ort, Art, Dauer (einfaches Arbeitszeugnis) sowie ergänzend ebenso Leistung und Führung (qualifiziertes Arbeitszeugnis) einer beruflichen Tätigkeit. Es ist ein wesentlicher Bestandteil bei Bewerbungen. Mit Hilfe von Arbeitszeugnissen weist man die im Lebenslauf genannten beruflichen Stationen nach und stellt damit seine Berufserfahrung unter Beweis. Arbeitszeugnisse sind also eine Art Reputation. Auch TänzerInnen haben prinzipiell Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn sie das Engagement wechseln oder ihre Karriere beenden. Sie sollten die Personalabteilung bereits vor Vertragsende um ein solches Arbeitszeugnis bitten (denn ein einfaches Arbeitszeugnis muss bei Arbeitsende grundsätzlich ausgestellt werden), die ihnen dieses Dokument bis spätestens zwei Monate nach Vertragsende ausstellen muss. Unbedingt geachtet werden sollte darauf, dass das Zeugnis wohlwollend, also positiv formuliert wurde, und nicht nur von der Personalabteilung signiert wurde, sondern auch von einem/r VertreterIn der Leitung, zum Beispiel IntendantIn oder BallettbetriebsdirektorIn.
Um die einzelnen Karrierestationen möglichst ohne größere Lücken nachvollziehbar machen zu können, ist es empfehlenswert, sich nach jedem längeren Engagement ein qualifizierendes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen.
Weitere wichtige Infos zum Beispiel bei der IHK Karlsruhe unter:www.karlsruhe.ihk.de/Rec…
Textverweis außerdem auf “Bewerbungen außerhalb der Tanz- und Theaterwelt” unter:stiftung-tanz.com/new…


Kleine Berufskunde I: VersicherungsmaklerIn

Wir hatten in unserem letzten Newsletter festgestellt, dass ein/e vertrauenswürdige/r und kompetente/r Versicherungsmakler/in für TänzerInnen und TänzerInnen in Transition von hoher Relevanz sein müsste, weil sie wegen des sehr spezifischen TänzerInnenberufs mit diversen Risiken auf alle Fälle gut versichert sein sollten. Heute informieren wir, wie angekündigt, über den sehr vielseitigen und anspruchsvollen Beruf des/der Versicherungsmakler/in:
Versicherungsmakler sind KEINE Versicherungsvertreter, denn sie sind Kaufleute. Anders als Versicherungsvertreter, sind Versicherungsmakler an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. “Damit [sind sie ] ein absolut unabhängiger Partner. Er wird deshalb auch als „treuhänderischer Sachwalter” [von] Versicherungsinteressen bezeichnet.” Kommt der/die Makler/in aus der künstlerischen Branche, war vielleicht sogar selbst TänzerIn, dürfte das von großem Vorteil sein, weil sehr viel wichtiges Hintergrundwissen zum Tänzerberuf an sich und den Bedingungen der tänzerisch-künstlerischen Berufsausübung vorhanden ist, das Externe in dieser fundierten Art und Weise kaum vorweisen können. Hinzu kommt, dass die bei TänzerInnen in Transition überwiegend sehr hohe interkulturelle Kompetenz, also auch Mehrsprachigkeit, bereits vorhanden ist. Ein großer Vorteil, weil sich der Beruf des/der Versicherungsmaklers/in zunehmenden internationalisiert.
Folgende Aufgaben gehören zum Beruf: Risikoanalyse/-optimierung und Bedarfsermittlung Vertragsgestaltung Dokumentation Betreuung und Verwaltung (einschließlich Begleitung bei Schäden)
Der Beruf des/der Versicherungsmaklers/in ist in Deutschland aufgrund der sogenannten EU-Vermittlerrichtlinie seit 2007 zulassungs- und registrierungspflichtig. Um als Versicherungsmakler/in tätig sein zu können, muss man also ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt auf alle Fälle ein Sachkundenachweis, der beispielsweise durch eine IHK-Prüfung zur/zum Versicherungsfachfrau/mann (IHK) erworben werden kann. Damit einher geht die Registrierung bei der örtlichen IHK, die für jede/n sein Gewerbe ausübenden Makler/in bindend ist und geprüft werden kann. Auch andere Qualifikationen sind als Nachweis der Sachkunde anerkannt, wie man beim Verband deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) nachlesen kann: www.vdvm.de/fue…
Wo man aktuell eine entsprechende Ausbildung zu welchen Konditionen machen kann, erfährt man beispielsweise bei der örtlichen IHK (siehe dazu IHK-Artikel in diesem Newsletter). Wichtige Infos zum Beruf bekommt man auch bei den sogenannten Regionalkreisen des VDVM: www.vdvm.de/fue…
Zitierte und adaptierte Quelle, abgerufen am 22.07.2016 um 13:30 Uhr:www.vdvm.de/fue…


Kleine Berufskunde II: AugenoptikerIn

Moderne Brillen sind schon lange nicht mehr nur Sehhilfen, sie sind Accessoires, die den Typ ihrer Träger unterstreichen und gut zu deren Stil und Lebensweise passen sollen. Entscheidend hierbei ist nicht nur das Gestell, sondern auch die Art der Gläser. Diese werden z.B. entspiegelt, damit keine Lichtreflexe beim Sehen stören und das Gegenüber dem Brillenträger ohne Spiegelungen in die Augen blicken kann. Brillengläser können außerdem getönt oder beschichtet sein. Gleitsichtgläser weisen sogar unterschiedliche Stärken innerhalb des Glases auf: Durch den oberen Bereich der Gläser kann man in die Ferne blicken, mithilfe des unteren Teils lesen.

AugenoptikerInnen kennen die geeignete Sehhilfe für jeden Anlass, ob für den Sport, als Sonnenschutz oder für den Computer-Arbeitsplatz. Im Optikfachgeschäft stehen sie den Kunden beratend zur Seite und helfen, die geeigneten Gläser und Brillengestelle auszuwählen. Fachwissen allein genügt hier nicht: AugenoptikerInnen benötigen auch ein Gespür für Stil und aktuelle Modetrends. Auch bei großem Kundenandrang behalten sie stets den Überblick. Ein Kunde braucht z.B. eine Lesebrille, ein anderer möchte sich über die Vor- und Nachteile von Kunststoffgläsern informieren. Eine dritte Kundin benötigt eine Brille mit einer anderen Glasstärke als ihre bisherige. Falls noch keine Untersuchungsergebnisse eines Augenarztes/einer Augenärztin vorliegen, wird der Korrekturbedarf im Optikfachgeschäft ermittelt. Auf Wunsch führen AugenoptikerInnen auch Führerschein-Sehtests durch. Mehr und mehr Fachgeschäfte für Optik bieten mittlerweile auch Dienstleistungen im Bereich Hörgeräteakustik an. Hierbei sind die AugenoptikerInnen insbesondere beratend tätig und müssen sich daher auch mit Hörgeräten auskennen.

Der Beruf der AugenoptikerIn ist also sehr vielfältig und hat viel mit Stil und Präzisionsarbeit zu tun. Die Ausbildung ist dual, findet also in einem Betrieb und der Berufsschule statt, sie dauert 3 Jahre. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann man die Meisterprüfung anstreben und dann einen eigenen Optikerladen eröffnen.

In der Jobbörse der Arbeitsagentur finden sich aktuell 200 offene Stellen für Augenoptiker bundesweit.

Mehr unter: berufenet.arbeitsagentur.de/ber…

Zum Beruf des Hörgeräteakustikers ein Artikel in unserem Februar-Newsletter 2015:stiftung-tanz.com/new…


Mit der Suchmaschine benefind.de die Stiftung TANZ fördern 

Benefind ist eine Suchmaschine, bei der Sie die Stiftung TANZ als begünstigte Stiftung eingeben können. Für jede zweite Suche bekommt die Stiftung TANZ einen Cent als Spende. Nach dem Motto Kleinvieh macht auch Mist, würden wir uns über eine rege Beteiligung freuen.

Weitere Infos unter:
www.benefind.de

Und hier eine kurze Gebrauchsanweisung zur Nutzung von Benefind (gepostet am 6.6.2016, 12:27 Uhr): www.facebook.com/Sti


Sommerzeit bei der Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland

Die Geschäftsstelle ist in der Zeit vom 8.8.2016 bis 21.8.2016 geschlossen und arbeitet vom 29.8. bis 2.9.2016 vermindert.

Wir wünschen allen eine erholsame Saison- und Sommerpause und sind ab September wieder für Sie/euch da.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabrina Sadowska, Heike Scharpff und Andrea Thomas